Inhaltsverzeichnis
3.7 Insolvenz
BAföG-Schulden und Insolvenz
Eine häufige Frage an die BAFOEGINI ist: „Nach den Infos, die ich im Internet gelesen habe, macht es bezüglich BAföG-Schulden auch kaum Sinn, zu einer Schuldnerberatung zu gehen. Oder?“
Unsere Antwort, denn wir dürfen und wollen keine Rechtsberatung machen:
BAföG-Schulden werden im Rahmen einer Verbraucherinsolvenz berücksichtigt, sind alleine jedoch kein Grund für eine Insolvenz, da dir bei niedrigem Einkommen ja die Möglichkeit der Freistellung offen steht.
Wir empfehlen zum Allgemeinverständnis (neben Wikipedia) die untenstehenden Infos/Artikel und ggf. den Kontakt zu einer Schuldnerberatung (Adressen über Forum Schuldnerberatung).
Wikipedia definiert:
Insolvenz bezeichnet die Eigenschaft eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen zu können. Die Insolvenz ist gekennzeichnet durch akute Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung.
Das Insolvenzverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, das der gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger dient, wenn deren Schuldner zahlungsunfähig oder überschuldet ist.
Es ist zwischen den beiden Verfahren der
- Unternehmensinsolvenz als Regelverfahren einerseits und der
- Verbraucherinsolvenz als Kleinverfahren andererseits
zu unterscheiden. In der Regel schließt sich dem Regel- oder Kleinverfahren noch ein drei- bis sechsjähriges Verfahren zur
- Restschuldbefreiung
an. Durch die gerichtliche Restschuldbefreiung gehen die Forderungen der Gläubiger, die nach Abschluss des Insolvenzverfahrens insoweit fortbestehen, als sie durch die Ausschüttung in Höhe der Insolvenzquote nicht befriedigt wurden, unter. Die Restschuldbefreiung schützt damit vor dem lebenslangen „Schuldenturm“.
Eine Übersicht zur Verbraucherinsolvenz, meist Privatinsolvenz genannt, bietet Privatinsolvenz.net1)
Schuldenfrei durch Gläubigervergleich oder Verbraucherinsolvenz
Viele Überschuldete kennen die Möglichkeiten gar nicht, die ihnen die Verbraucherinsolvenz bietet, um sich von ihrer Schuldenkrise baldmöglichst zu verabschieden. Noch weniger bekannt sind die Chancen, die ein vorher versuchter Gläubigervergleich bietet. Um zu veranschaulichen, wie solche Lösungen funktionieren, stellt akademie.de fünf typische Fallbeispiele aus der Praxis vor.
Wir verweisen seit August 2005 auf diese Fallbeispiele im Artikel von Dietrich von Hase (bei akademie.de).
Stand dieser (einzelnen) Seite: 22.06.2022