Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


tilgungszeitraum

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen der Seite angezeigt.

Link zu der Vergleichsansicht

Beide Seiten, vorherige ÜberarbeitungVorherige Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorherige Überarbeitung
Nächste ÜberarbeitungBeide Seiten, nächste Überarbeitung
tilgungszeitraum [2019-04-02 23:43] bafoeginitilgungszeitraum [2019-08-09 17:26] bafoegini
Zeile 1: Zeile 1:
-===== 3.5 Tilgungszeitraum =====+===== 3.5.1 Tilgungszeitraum =====
  
-**Wir brauchen ein neues Kapitel** über die Aspekte des Tilgungszeitraums (nach § 18a (5) BAföG sind es dreißig Jahre inkl. Zeiten der Freistellung) und was an dessen Ende stehen wird/könnte.+Ein Erlass war im BAföG bis September 2019 nicht vorgesehen.
  
-//Warum?//+HIER KOMMT EIN EINSCHUB REIN ZU DEN NEUEN OPTIONEN DER [[Erlass|Erlassmöglichkeiten]]!!!
  
-Weil weiterhin die Fragen kommen, warum es keine Verjährung oder einen Erlass gäbe:+Zuvor beschäftigte viele Betroffene, warum es keine Verjährung oder einen Erlass gäbe:
  
 § 18 BAföG sieht eine Rückzahlungsfrist vor, die aber nicht gleichzusetzen ist mit einer Verjährungsfrist oder einem Erlöschenstatbestand: hier wird lediglich die Frist geregelt, in der das Darlehen zurückzuzahlen ist. § 18 BAföG sieht eine Rückzahlungsfrist vor, die aber nicht gleichzusetzen ist mit einer Verjährungsfrist oder einem Erlöschenstatbestand: hier wird lediglich die Frist geregelt, in der das Darlehen zurückzuzahlen ist.
Zeile 15: Zeile 15:
 Diese Vorschriften nach der BHO besagen, dass der Staat seine Ansprüche zur Not (weiter) stunden kann wenn eine besondere Härte vorliegt. Wer definitiv nichts hat, womit er/sie das Darlehen zurückzahlen könnte, hat also mit der [[Stundung]] noch diese letzte Option. Größter Unterschied zur BAföG-Rückzahlungsregelung: bei der Stundung ist auch das Vermögen relevant. Diese Vorschriften nach der BHO besagen, dass der Staat seine Ansprüche zur Not (weiter) stunden kann wenn eine besondere Härte vorliegt. Wer definitiv nichts hat, womit er/sie das Darlehen zurückzahlen könnte, hat also mit der [[Stundung]] noch diese letzte Option. Größter Unterschied zur BAföG-Rückzahlungsregelung: bei der Stundung ist auch das Vermögen relevant.
  
----- 
- 
-Ein Erlass ist im BAföG nicht vorgesehen, siehe dazu auch unter den [[haeufig_gestellte_fragen|FAQ]]. 
  
 ---- ----
Zeile 29: Zeile 26:
 > Das Gesetz soll bis Frühjahr 2019 fertig sein und im kommenden Herbst in Kraft treten." > Das Gesetz soll bis Frühjahr 2019 fertig sein und im kommenden Herbst in Kraft treten."
  
-Wir sind gespannt, was die angekündigte BAföG-Novelle im Jahr 2019 bringen wird.\\**Diese scheint aber keine rückwirkende Geltung vorzusehen.**+Wir sind gespannt, was die angekündigte BAföG-Novelle im Jahr 2019 bringen wird.\\ **Diese scheint aber keine rückwirkende Geltung vorzusehen.**
  
 ---- ----
tilgungszeitraum.txt · Zuletzt geändert: 2022-10-03 19:20 von bafoegini

Driven by DokuWiki