haeufig_gestellte_fragen
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**Bewegt sich bezüglich eines Erlasses etwas in der Gesetzgebung? | **Bewegt sich bezüglich eines Erlasses etwas in der Gesetzgebung? | ||
- | Im November 2018 teilte das Bundesbildungsministerium mit: "Wer mit BAföG gefördert wurde, soll nicht lebenslange Schulden fürchten. Die Entscheidung für oder gegen ein Studium soll nicht von Verschuldungsängsten geleitet sein. Dafür werden wir das bisherige System der Darlehensdeckelung ändern: (...) Wer den Darlehensanteil seines BAföG trotz nachweisbaren Bemühens aufgrund schlechter wirtschaftlicher Verhältnisse nicht binnen 20 Jahren tilgen kann, dem wird die (Rest-)Schuld erlassen." | + | Im November 2018 teilte das Bundesbildungsministerium |
Das 26. BAföG-Änderungsgesetz (2019) eröffnete (erstmals!) drei Erlassmöglichkeiten: | Das 26. BAföG-Änderungsgesetz (2019) eröffnete (erstmals!) drei Erlassmöglichkeiten: |
haeufig_gestellte_fragen.txt · Zuletzt geändert: 2023-12-26 10:28 von bafoegini