haeufig_gestellte_fragen
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**Gibt es irgendwelche Möglichkeiten des Erlasses der Rückzahlungsforderung, | **Gibt es irgendwelche Möglichkeiten des Erlasses der Rückzahlungsforderung, | ||
- | Ein Erlass war im BAföG bis September 2019 nicht vorgesehen. | + | Ein Erlass war im BAföG bis September 2019 nicht vorgesehen. Das 26. BAföG-Änderungsgesetz (2019) eröffnete |
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- | Das 26. BAföG-Änderungsgesetz (2019) eröffnete | + | |
* den sog. **77-Raten-Erlass**, | * den sog. **77-Raten-Erlass**, | ||
- | * den **Kooperationserlass**, | + | * den sog. **Kooperationserlass**, |
- | * den **Härtefallerlass**, | + | * den sog. **Härtefallerlass**, |
Weitere Informationen dazu im Abschnitt [[Erlass|3.5.2 Erlassmöglichkeiten]]! | Weitere Informationen dazu im Abschnitt [[Erlass|3.5.2 Erlassmöglichkeiten]]! | ||
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Im Bundesbildungsministerium sah man Anfang dieses Jahrhunderts die Situation für die Zeit nach 30 Jahren Freistellung so: "Da eine Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung des Darlehens nicht zwangsläufig zu einem Erlass des Darlehens führt, wird in einem solchen Fall nach dreißig Jahren zu prüfen sein, inwieweit die Darlehensschuld bei einem unterhalb der Pfändungsfreigrenzen liegenden Einkommen, ggf. auch unter Einsatz etwa vorhandenen und der Zwangsvollstreckung unterliegenden Vermögens beglichen werden kann. Bei Erfolglosigkeit wird dann geprüft, ob die Darlehensschuld nach haushaltsrechtlichen Grundsätzen gestundet, niedergeschlagen oder erlassen werden kann." | Im Bundesbildungsministerium sah man Anfang dieses Jahrhunderts die Situation für die Zeit nach 30 Jahren Freistellung so: "Da eine Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung des Darlehens nicht zwangsläufig zu einem Erlass des Darlehens führt, wird in einem solchen Fall nach dreißig Jahren zu prüfen sein, inwieweit die Darlehensschuld bei einem unterhalb der Pfändungsfreigrenzen liegenden Einkommen, ggf. auch unter Einsatz etwa vorhandenen und der Zwangsvollstreckung unterliegenden Vermögens beglichen werden kann. Bei Erfolglosigkeit wird dann geprüft, ob die Darlehensschuld nach haushaltsrechtlichen Grundsätzen gestundet, niedergeschlagen oder erlassen werden kann." | ||
- | Ein Erlass war im BAföG bis 2019 nicht vorgesehen. Leider auch nicht bei besonderer Härte (z.B. bei einer unheilbaren Krankheit, denn bei finanzieller Härte hast Du ja die Möglichkeit der Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung). Zu neuen Regelungen ab 2019 siehe oben. | + | Ein Erlass war im BAföG bis 2019 nicht vorgesehen. Leider auch nicht bei besonderer Härte (z.B. bei einer unheilbaren Krankheit, denn bei finanzieller Härte hast Du ja die Möglichkeit der Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung). Zu den neuen Regelungen ab 2019 siehe [[Erlass|3.5.2 Erlassmöglichkeiten]]. |
**Kennt ihr Fälle, wo jemand ein Erlass gelungen ist?** | **Kennt ihr Fälle, wo jemand ein Erlass gelungen ist?** | ||
- | Nein. | + | Ja, aber erst seit den [[Erlass|Erlassmöglichkeiten]] ab September 2019. |
- | Siehe dazu auch die Antwort der Bundesregierung vom 04.08.2016 auf die Kleine Anfrage zu " | + | Davor war unser Stand zum Ausdruck gebracht in der Antwort der Bundesregierung vom 04.08.2016 auf die Kleine Anfrage zu " |
> **//Wie viele ehemalige BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger beantragen per BAföG-Härtefallantrag einen gänzlichen Erlass ihrer Schulden? Und wie viele bekommen diesen gewährt?// | > **//Wie viele ehemalige BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger beantragen per BAföG-Härtefallantrag einen gänzlichen Erlass ihrer Schulden? Und wie viele bekommen diesen gewährt?// | ||
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**Bewegt sich bezüglich eines Erlasses etwas in der Gesetzgebung? | **Bewegt sich bezüglich eines Erlasses etwas in der Gesetzgebung? | ||
- | Uns ist nichts bekannt. Der Ablauf einer dreißigjährigen Freistellung ("Tilgungszeitraum" | + | Im November 2018 teilte das Bundesbildungsministerium auf seiner Webseite mit: "Wer mit BAföG gefördert wurde, soll nicht lebenslange Schulden fürchten. Die Entscheidung |
- | Wir wünschen Dir weiterhin eine unkomplizierte Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung | + | Das 26. BAföG-Änderungsgesetz (2019) eröffnete (erstmals!) drei Erlassmöglichkeiten: |
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+ | * den sog. **77-Raten-Erlass**, | ||
+ | * den sog. **Kooperationserlass**, | ||
+ | * den sog. **Härtefallerlass**, | ||
+ | Zu den neuen Regelungen ab 2019 siehe [[Erlass|3.5.2 Erlassmöglichkeiten]]. | ||
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+ | Ebenso dort siehe die Pläne einer weiteren wichtigen Gesetzesänderung ab frühestens 2022. | ||
**Nach den Infos, die ich im Internet gelesen habe, macht es bezüglich Bafögschulden auch kaum Sinn, zu einer Schuldnerberatung zu gehen. Oder?** | **Nach den Infos, die ich im Internet gelesen habe, macht es bezüglich Bafögschulden auch kaum Sinn, zu einer Schuldnerberatung zu gehen. Oder?** | ||
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haeufig_gestellte_fragen.txt · Zuletzt geändert: 2023-12-26 10:28 von bafoegini