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haeufig_gestellte_fragen

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haeufig_gestellte_fragen [2018-07-13 15:56] bafoeginihaeufig_gestellte_fragen [2019-08-09 18:08] bafoegini
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 **Gibt es irgendwelche Möglichkeiten des Erlasses der Rückzahlungsforderung, oder wird sie nur unendlich verschoben?** **Gibt es irgendwelche Möglichkeiten des Erlasses der Rückzahlungsforderung, oder wird sie nur unendlich verschoben?**
  
-Ein Erlass ist im BAföG nicht vorgesehen.+Ein Erlass war im BAföG bis September 2019 nicht vorgesehen.
  
-Im Bundesbildungsministerium sah man Anfang dieses Jahrhunderts die Situation für die Zeit nach 30 Jahren Freistellung so"Da eine Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung des Darlehens nicht zwangsläufig zu einem Erlass des Darlehens führtwird in einem solchen Fall nach dreißig Jahren zu prüfen seininwieweit die Darlehensschuld bei einem unterhalb der Pfändungsfreigrenzen liegenden Einkommenggf. auch unter Einsatz etwa vorhandenen und der Zwangsvollstreckung unterliegenden Vermögens beglichen werden kannBei Erfolglosigkeit wird dann geprüft, ob die Darlehensschuld nach haushaltsrechtlichen Grundsätzen gestundet, niedergeschlagen oder erlassen werden kann."+Das 26. BAföG-Änderungsgesetz (2019) eröffnete nun aber drei Erlassmöglichkeiten:\\  
 +  * den sog. **77-Raten-Erlass**,\\ der nur für Darlehensnehmende gilt, die erstmals ab September 2019 BAföG bezogen\\ 
 +  * den **Kooperationserlass**,\\  wenn das "Wahlrecht" zwischen September 2019 und Februar 2020 ausgeübt wurde\\ 
 +  * den **Härtefallerlass**,\\  wenn der Kooperationserlass abgelehnt wurde\\  
 +Weitere Informationen dazu im Abschnitt [[Erlass|3.5.2 Erlassmöglichkeiten]]!
  
 **Gibt es eine Möglichkeit, einen Erlass der Bafögschulden aufgrund besonderer Härte oder langfristiger Zahlungsnot zu beantragen?** **Gibt es eine Möglichkeit, einen Erlass der Bafögschulden aufgrund besonderer Härte oder langfristiger Zahlungsnot zu beantragen?**
  
-Ein Erlass ist im BAföG bisher nicht vorgesehen. Leider auch nicht bei besonderer Härte (z.B. bei einer unheilbaren Krankheit, denn bei finanzieller Härte hast Du ja die Möglichkeit der Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung).+Im Bundesbildungsministerium sah man Anfang dieses Jahrhunderts die Situation für die Zeit nach 30 Jahren Freistellung so: "Da eine Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung des Darlehens nicht zwangsläufig zu einem Erlass des Darlehens führt, wird in einem solchen Fall nach dreißig Jahren zu prüfen sein, inwieweit die Darlehensschuld bei einem unterhalb der Pfändungsfreigrenzen liegenden Einkommen, ggf. auch unter Einsatz etwa vorhandenen und der Zwangsvollstreckung unterliegenden Vermögens beglichen werden kann. Bei Erfolglosigkeit wird dann geprüft, ob die Darlehensschuld nach haushaltsrechtlichen Grundsätzen gestundet, niedergeschlagen oder erlassen werden kann." 
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 +Ein Erlass war im BAföG bis 2019 nicht vorgesehen. Leider auch nicht bei besonderer Härte (z.B. bei einer unheilbaren Krankheit, denn bei finanzieller Härte hast Du ja die Möglichkeit der Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung). Zu neuen Regelungen ab 2019 siehe oben.
  
 **Kennt ihr Fälle, wo jemand ein Erlass gelungen ist?** **Kennt ihr Fälle, wo jemand ein Erlass gelungen ist?**
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-<fs small>//Stand dieser (einzelnen) Seite: 20.02.2017//</fs>+<fs small>//Stand dieser (einzelnen) Seite: 08.08.2019//</fs>
  
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haeufig_gestellte_fragen.txt · Zuletzt geändert: 2023-12-26 10:28 von bafoegini

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