erlass
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erlass [2020-07-01 11:50] – [3.5.2.4 Kooperationserlass] bafoegini | erlass [2023-12-14 15:39] (aktuell) – bafoegini | ||
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===== 3.5.2 Erlassmöglichkeiten ===== | ===== 3.5.2 Erlassmöglichkeiten ===== | ||
- | Im November 2018 teilte das [[wpde> | + | \\ |
- | Das **26. BAföG-Änderungsgesetz (2019)** eröffnete (erstmals!) drei Erlassmöglichkeiten:((Die Bezeichnung der Erlasse folgt den [[https:// | + | Das 26. BAföG-Änderungsgesetz (2019) eröffnete |
- | | + | Mit dem **27. BAföG-Änderungsgesetz** ist die Situation **seit Oktober 2022** neu geregelt. |
- | Die Regelung für AltschuldnerInnen (das sind alle, die vor September 2019 mindestens einmal BAföG bezogen haben, auch wenn sie im September 2019 oder später weiter oder wieder BAföG beziehen): | ||
- | * den sog. **Kooperationserlass**, | ||
- | * den sog. **Härtefallerlass**, | ||
- | ==== 3.5.2.1 77-Raten-Erlass ==== | + | ---- |
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+ | Wir unterscheiden deshalb auf dieser Infoseite (und im Inhaltsverzeichnis) nach: | ||
+ | * **Erlassoption ab 2022**\\ <fs small> | ||
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+ | * **Erlassoption 2019/ | ||
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+ | ==== 3.5.2.1 | ||
- | Diese Erlassmöglichkeit besteht nur für Darlehensnehmende, | + | **Hier nur informativ, weil __keine Option für AltschuldnerInnen__: |
Unter Beachtung der Zielgruppe unserer BAFOEGINI-Webseite möchten wir nur ganz kurz erläutern: Nach Eingang der 77. Rate auf dem Darlehenskonto erlischt die verbliebene Darlehensschuld automatisch, | Unter Beachtung der Zielgruppe unserer BAFOEGINI-Webseite möchten wir nur ganz kurz erläutern: Nach Eingang der 77. Rate auf dem Darlehenskonto erlischt die verbliebene Darlehensschuld automatisch, | ||
- | ==== 3.5.2.2 Erlassoption für die Vergangenheit ==== | + | |
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+ | ==== 3.5.2.2 Erlassoption | ||
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+ | Mit Wirkung ab 1. Oktober 2022 ist auch für sogenannte AltschuldnerInnen (das sind alle, die vor September 2019 mindestens einmal BAföG bezogen haben) der [[tilgungszeitraum|Rückzahlungs-/ | ||
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+ | Und wer 2022 schon über 20 Jahre von der Rückzahlungsverpflichtung freigestellt war wird ab Oktober 2022 automatisch berücksichtigt: | ||
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+ | Die **Zahlungs- und Mitwirkungsverpflichtungen** sind in [[https:// | ||
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+ | 1. <wrap hi> | ||
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+ | 2. <wrap hi>kein Bußgeld wegen Verstoßes gegen die Mitteilungsverpflichtung</ | ||
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+ | 3. <wrap hi> | ||
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+ | **Also dann mal ganz praktisch**, | ||
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+ | * Wann endet der Rückzahlungszeitraum? | ||
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+ | * Gibt es noch Zahlungsrückstände? | ||
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+ | * Wurden vom BVA mehr als einmal " | ||
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+ | * Wurden Rückstandszinsen für mehr als 150 Tage gefordert? Sind diese, besonders wenn es Forderungen für weniger als 151 Tage waren, schon bezahlt? (Zinsen erhebt das BVA immer dann, wenn Betroffene mit einer Zahlung mehr als 45 Tage in den Rückstand geraten waren.) | ||
+ | |||
+ | * Wurde ein Bußgeld bestandskräftig festgesetzt? | ||
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+ | Nach Prüfung dieser fünf Punkte ist es für Betroffene meist möglich einzuschätzen, | ||
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+ | <WRAP center round tip 80%> | ||
+ | Manche Betroffene unterscheiden nicht zwischen [[stundung|Stundung]] (nach der BHO) und Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung (nach BAföG) - das sind unterschiedliche Dinge! | ||
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+ | Manche Betroffene fragen uns was Zahlungsrückstände sind. Neben [[https:// | ||
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+ | Über Zahlungsrückstände kann die [[https:// | ||
+ | </ | ||
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+ | **Das Bundesverwaltungsamt prüft von sich aus, ob die Bedingungen für den Erlass eingehalten worden sind.** Eine diesbezügliche Nachricht wird viele Betroffene sehr erleichtern. :-) Doch einen Bescheid vom BVA gibt es in jedem Fall ("von Amts wegen" | ||
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+ | <WRAP center round info 80%> | ||
+ | //Update Dezember 2023// | ||
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+ | Bezüglich der Anzahl der Erlasse von 2019 bis 2022 siehe diese tabellarische Übersicht: | ||
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+ | {{ : | ||
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+ | <fs small>An dieser Stelle auch danke für alle eure Rückmeldungen an die BAFOEGINI (wann ihr den Bescheid vom BVA bekommen hattet, bzw. wie lang nach dem Ende des Rückzahlungszeitraums das war etc.)!</ | ||
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+ | **Wenn die Voraussetzungen für einen Erlass nach 20 Jahren nicht vorliegen**, | ||
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+ | Danach ist keine weitere Freistellung mehr möglich. Vielmehr kommt es dann zur Fälligkeit der Gesamtrestschuld, | ||
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+ | Für alle, die einen Erlass endgültig/ | ||
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+ | ==== 3.5.2.3 Erlassoption 2019/2020 ==== | ||
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+ | Im November 2018 teilte das [[wpde> | ||
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+ | Das **26. BAföG-Änderungsgesetz (2019)** eröffnete (erstmals!) drei Erlassmöglichkeiten: | ||
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+ | * den sog. **77-Raten-Erlass**, | ||
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+ | Die Regelung für AltschuldnerInnen (das sind alle, die vor September 2019 mindestens einmal BAföG bezogen haben, auch wenn sie im September 2019 oder später weiter oder wieder BAföG beziehen): | ||
+ | * den sog. **Kooperationserlass**, | ||
+ | * den sog. **Härtefallerlass**, | ||
Mit dem (neuen) § 66a Absatz 7 Satz 1((Link [[https:// | Mit dem (neuen) § 66a Absatz 7 Satz 1((Link [[https:// | ||
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Die Bedingungen dafür finden sich im neuen § 18 Absatz 12: | Die Bedingungen dafür finden sich im neuen § 18 Absatz 12: | ||
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- | ==== 3.5.2.3 Wahlrecht ==== | + | ==== 3.5.2.4 Wahlrecht |
- | Voraussetzung für den Kooperationserlass war, dass das BAföG-Darlehen vor dem 1.\ September 2019 bewilligt wurde (also auch zu Zeiten der Volldarlehensregelung 1983 bis 1990), und es musste das **Wahlrecht** ausgeübt werden. Dafür stand nur der **Zeitraum September 2019 bis Februar 2020** offen. | + | Voraussetzung für den Kooperationserlass war, dass das BAföG-Darlehen vor dem 1. September 2019 bewilligt wurde (also auch zu Zeiten der Volldarlehensregelung 1983 bis 1990), und es musste das **Wahlrecht** ausgeübt werden. Dafür stand nur der **Zeitraum September 2019 bis Februar 2020** offen.((Ein (erstes?) Urteil dazu wurde uns im Januar 2022 bekannt:\\ **VG Köln**, Urteil vom 24.11.2021 - [[https:// |
* Die Erklärung zum Wahlrecht musste im Zeitraum 01.09.2019 bis 29.02.2020 beim Bundesverwaltungsamt (BVA) eingegangen sein.((Das BAföG ist Teil des Sozialgesetzbuches (§ 68 Nummer 1 SGB I). Es gelten somit die besonderen Verfahrensvorschriften des SGB I und SGB X. Somit auch § 26 Abs. 3 SGB X wenn es um Fristen geht. " | * Die Erklärung zum Wahlrecht musste im Zeitraum 01.09.2019 bis 29.02.2020 beim Bundesverwaltungsamt (BVA) eingegangen sein.((Das BAföG ist Teil des Sozialgesetzbuches (§ 68 Nummer 1 SGB I). Es gelten somit die besonderen Verfahrensvorschriften des SGB I und SGB X. Somit auch § 26 Abs. 3 SGB X wenn es um Fristen geht. " | ||
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Auszug aus der **Antwort des BVA** an DarlehensnehmerInnen **nach der Ausübung des Wahlrechts**: | Auszug aus der **Antwort des BVA** an DarlehensnehmerInnen **nach der Ausübung des Wahlrechts**: | ||
- | "Sie haben am tt.mm.2020 erklärt, dass für Sie die Erlassregelung des §\ 18 Abs.\ 12 BAföG Anwendung finden soll. Nach §\ 66a Abs.\ 6 BAföG bedeutet dies für Sie im Einzelnen: | + | "Sie haben am tt.mm.2020 erklärt, dass für Sie die Erlassregelung des § 18 Abs. 12 BAföG Anwendung finden soll. Nach § 66a Abs. 6 BAföG bedeutet dies für Sie im Einzelnen: |
- | Sie müssen Ihr Darlehen innerhalb von 20 Jahren zurückzahlen. Eine weitere Verlängerung dieses Rückzahlungszeitraumes durch Freistellungszeiten (§\ 18a Abs.\ 5 BAföG in der am 31.08.2019 geltenden Fassung) ist nicht mehr möglich. | + | Sie müssen Ihr Darlehen innerhalb von 20 Jahren zurückzahlen. Eine weitere Verlängerung dieses Rückzahlungszeitraumes durch Freistellungszeiten (§ 18a Abs. 5 BAföG in der am 31.08.2019 geltenden Fassung) ist nicht mehr möglich. |
- | Da der Rückzahlungszeitraum von 20 Jahren für Ihr Darlehen bereits überschritten ist, werde ich von Amts wegen prüfen, ob Ihr fälliges Darlehen nach §\ 18 Abs.\ 12 Satz\ 1 BAföG erlassen werden kann. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Bis zu meiner Entscheidung müssen Sie Ihr fälliges Darlehen nicht einzahlen und auch keinen Stundungsantrag stellen. Ihnen entstehen dadurch keine Nachteile. Nach Abschluss der Prüfung werde ich Ihnen mitteilen, ob und ggf. wann Sie Ihr Darlehen zurückzahlen müssen." | + | Da der Rückzahlungszeitraum von 20 Jahren für Ihr Darlehen bereits überschritten ist, werde ich von Amts wegen prüfen, ob Ihr fälliges Darlehen nach § 18 Abs. 12 Satz 1 BAföG erlassen werden kann. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Bis zu meiner Entscheidung müssen Sie Ihr fälliges Darlehen nicht einzahlen und auch keinen Stundungsantrag stellen. Ihnen entstehen dadurch keine Nachteile. Nach Abschluss der Prüfung werde ich Ihnen mitteilen, ob und ggf. wann Sie Ihr Darlehen zurückzahlen müssen." |
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Hier ein Link zum BVA mit der [[https:// | Hier ein Link zum BVA mit der [[https:// | ||
- | ==== 3.5.2.4 Kooperationserlass ==== | + | ==== 3.5.2.5 Kooperationserlass ==== |
Wenn das Wahlrecht ausgeübt wurde und somit auch die Erlassmöglichkeit(en) in Anspruch genommen werden sollen, prüft das BVA //von Amts wegen// frühestens 20 Jahre nach dem [[Rückzahlungsbeginn]], | Wenn das Wahlrecht ausgeübt wurde und somit auch die Erlassmöglichkeit(en) in Anspruch genommen werden sollen, prüft das BVA //von Amts wegen// frühestens 20 Jahre nach dem [[Rückzahlungsbeginn]], | ||
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* Es wurden keine Anschriftenermittlungskosten erhoben.\\ | * Es wurden keine Anschriftenermittlungskosten erhoben.\\ | ||
* Es wurden keine Rückstandszinsen erhoben.\\ | * Es wurden keine Rückstandszinsen erhoben.\\ | ||
- | * Es wurden keine Bußgelder erhoben.\\ | + | * Es wurden keine Bußgelder erhoben. |
- | Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird das verbliebene Darlehen erlassen! (Der uns dokumentierte " | + | |
- | + | ||
- | Sollte lediglich eine der Voraussetzungen nicht erfüllt sein, wird der Erlass mit einem Bescheid abgelehnt und die restliche Darlehensschuld einschließlich etwaiger offener Kosten und Zinsen in einer Summe gefordert. | + | |
<WRAP center round tip 80%> | <WRAP center round tip 80%> | ||
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Manche Betroffene fragen uns was Zahlungsrückstände sind. Neben [[https:// | Manche Betroffene fragen uns was Zahlungsrückstände sind. Neben [[https:// | ||
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+ | Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird das verbliebene Darlehen erlassen! | ||
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+ | <WRAP center round todo 80%> | ||
+ | Der uns dokumentierte " | ||
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+ | Birgit T. aus M. hält den uns bekannten Rekord m( hinsichtlich Härtefallerlass: | ||
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+ | Und: Bescheid gut aufbewahren, | ||
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+ | Sollte lediglich eine der Voraussetzungen nicht erfüllt sein, wird der Erlass mit einem Bescheid abgelehnt und die restliche Darlehensschuld einschließlich etwaiger offener Kosten und Zinsen in einer Summe gefordert. | ||
<WRAP center round important 80%> | <WRAP center round important 80%> | ||
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- | ==== 3.5.2.5 Härtefallerlass ==== | + | ==== 3.5.2.6 Härtefallerlass ==== |
Wer einen ablehnenden Bescheid zum Kooperationserlass erhält, kann **innerhalb eines Monats** nach Bekanntgabe dieses Bescheides einen Antrag auf Härtefall stellen (wie empfehlen wie immer: per Einschreiben **und** Rückschein). Das BVA prüft dann, ob die AntragstellerIn nur in geringfügigem Umfang gegen ihre Zahlungs- und Mitwirkungspflichten verstoßen hat. | Wer einen ablehnenden Bescheid zum Kooperationserlass erhält, kann **innerhalb eines Monats** nach Bekanntgabe dieses Bescheides einen Antrag auf Härtefall stellen (wie empfehlen wie immer: per Einschreiben **und** Rückschein). Das BVA prüft dann, ob die AntragstellerIn nur in geringfügigem Umfang gegen ihre Zahlungs- und Mitwirkungspflichten verstoßen hat. | ||
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Wenn diese Voraussetzungen alle erfüllt sind, wird die verbliebene Darlehensschuld erlassen. Andernfalls wird auch der Antrag auf Härtefallerlass abgelehnt und die verbliebene Darlehensschuld einschließlich etwaiger offener Kosten und Zinsen in einer Summe gefordert. Die Fälligkeit (der Zahlungstermin) wird zwischen ein und drei Monate nach der BVA-Entscheidung liegen. | Wenn diese Voraussetzungen alle erfüllt sind, wird die verbliebene Darlehensschuld erlassen. Andernfalls wird auch der Antrag auf Härtefallerlass abgelehnt und die verbliebene Darlehensschuld einschließlich etwaiger offener Kosten und Zinsen in einer Summe gefordert. Die Fälligkeit (der Zahlungstermin) wird zwischen ein und drei Monate nach der BVA-Entscheidung liegen. | ||
- | ==== 3.5.2.6 Stundung ==== | + | |
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+ | ==== 3.5.2.7 Stundung ==== | ||
Für alle, die einen Erlass endgültig/ | Für alle, die einen Erlass endgültig/ | ||
- | ==== 3.5.2.7 Vorzeitige Ablösung ==== | + | |
+ | ----- | ||
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+ | ==== 3.5.2.8 Vorzeitige Ablösung ==== | ||
[[vorzeitige_rueckzahlung|Nachlässe wegen vorzeitiger Ablösung]] der Darlehens(rest)schuld sind (auf Antrag) nur möglich, solange noch das BAföG für die DarlehensnehmerIn gilt, somit ein entsprechender Antrag für das "noch nicht fällige Darlehen" | [[vorzeitige_rueckzahlung|Nachlässe wegen vorzeitiger Ablösung]] der Darlehens(rest)schuld sind (auf Antrag) nur möglich, solange noch das BAföG für die DarlehensnehmerIn gilt, somit ein entsprechender Antrag für das "noch nicht fällige Darlehen" | ||
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- | <fs small>// | + | <fs small>// |
- | Hinweis: Für die Abschnitte 3.5.2.3 bis 3.5.2.5 beriefen wir uns auf die Angaben des Bundesverwaltungsamtes (BVA), das auf seiner Webseite [[https:// | + | Hinweis: Für die Abschnitte 3.5.2.4 bis 3.5.2.6 beriefen wir uns auf die Angaben des Bundesverwaltungsamtes (BVA), das auf seiner Webseite [[https:// |
erlass.txt · Zuletzt geändert: 2023-12-14 15:39 von bafoegini