erlass
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erlass [2020-07-01 11:48] – [3.5.2.4 Kooperationserlass] bafoegini | erlass [2020-07-14 10:32] – bafoegini | ||
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==== 3.5.2.3 Wahlrecht ==== | ==== 3.5.2.3 Wahlrecht ==== | ||
- | Voraussetzung für den Kooperationserlass war, dass das BAföG-Darlehen vor dem 1.\ September 2019 bewilligt wurde (also auch zu Zeiten der Volldarlehensregelung 1983 bis 1990), und es musste das **Wahlrecht** ausgeübt werden. Dafür stand nur der **Zeitraum September 2019 bis Februar 2020** offen. | + | Voraussetzung für den Kooperationserlass war, dass das BAföG-Darlehen vor dem 1. September 2019 bewilligt wurde (also auch zu Zeiten der Volldarlehensregelung 1983 bis 1990), und es musste das **Wahlrecht** ausgeübt werden. Dafür stand nur der **Zeitraum September 2019 bis Februar 2020** offen. |
* Die Erklärung zum Wahlrecht musste im Zeitraum 01.09.2019 bis 29.02.2020 beim Bundesverwaltungsamt (BVA) eingegangen sein.((Das BAföG ist Teil des Sozialgesetzbuches (§ 68 Nummer 1 SGB I). Es gelten somit die besonderen Verfahrensvorschriften des SGB I und SGB X. Somit auch § 26 Abs. 3 SGB X wenn es um Fristen geht. " | * Die Erklärung zum Wahlrecht musste im Zeitraum 01.09.2019 bis 29.02.2020 beim Bundesverwaltungsamt (BVA) eingegangen sein.((Das BAföG ist Teil des Sozialgesetzbuches (§ 68 Nummer 1 SGB I). Es gelten somit die besonderen Verfahrensvorschriften des SGB I und SGB X. Somit auch § 26 Abs. 3 SGB X wenn es um Fristen geht. " | ||
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Auszug aus der **Antwort des BVA** an DarlehensnehmerInnen **nach der Ausübung des Wahlrechts**: | Auszug aus der **Antwort des BVA** an DarlehensnehmerInnen **nach der Ausübung des Wahlrechts**: | ||
- | "Sie haben am tt.mm.2020 erklärt, dass für Sie die Erlassregelung des §\ 18 Abs.\ 12 BAföG Anwendung finden soll. Nach §\ 66a Abs.\ 6 BAföG bedeutet dies für Sie im Einzelnen: | + | "Sie haben am tt.mm.2020 erklärt, dass für Sie die Erlassregelung des § 18 Abs. 12 BAföG Anwendung finden soll. Nach § 66a Abs. 6 BAföG bedeutet dies für Sie im Einzelnen: |
- | Sie müssen Ihr Darlehen innerhalb von 20 Jahren zurückzahlen. Eine weitere Verlängerung dieses Rückzahlungszeitraumes durch Freistellungszeiten (§\ 18a Abs.\ 5 BAföG in der am 31.08.2019 geltenden Fassung) ist nicht mehr möglich. | + | Sie müssen Ihr Darlehen innerhalb von 20 Jahren zurückzahlen. Eine weitere Verlängerung dieses Rückzahlungszeitraumes durch Freistellungszeiten (§ 18a Abs. 5 BAföG in der am 31.08.2019 geltenden Fassung) ist nicht mehr möglich. |
- | Da der Rückzahlungszeitraum von 20 Jahren für Ihr Darlehen bereits überschritten ist, werde ich von Amts wegen prüfen, ob Ihr fälliges Darlehen nach §\ 18 Abs.\ 12 Satz\ 1 BAföG erlassen werden kann. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Bis zu meiner Entscheidung müssen Sie Ihr fälliges Darlehen nicht einzahlen und auch keinen Stundungsantrag stellen. Ihnen entstehen dadurch keine Nachteile. Nach Abschluss der Prüfung werde ich Ihnen mitteilen, ob und ggf. wann Sie Ihr Darlehen zurückzahlen müssen." | + | Da der Rückzahlungszeitraum von 20 Jahren für Ihr Darlehen bereits überschritten ist, werde ich von Amts wegen prüfen, ob Ihr fälliges Darlehen nach § 18 Abs. 12 Satz 1 BAföG erlassen werden kann. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Bis zu meiner Entscheidung müssen Sie Ihr fälliges Darlehen nicht einzahlen und auch keinen Stundungsantrag stellen. Ihnen entstehen dadurch keine Nachteile. Nach Abschluss der Prüfung werde ich Ihnen mitteilen, ob und ggf. wann Sie Ihr Darlehen zurückzahlen müssen." |
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* Es wurden keine Rückstandszinsen erhoben.\\ | * Es wurden keine Rückstandszinsen erhoben.\\ | ||
* Es wurden keine Bußgelder erhoben.\\ | * Es wurden keine Bußgelder erhoben.\\ | ||
- | Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird das verbliebene Darlehen erlassen! (Der uns dokumentierte " | + | Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird das verbliebene Darlehen erlassen! (Der uns dokumentierte " |
Sollte lediglich eine der Voraussetzungen nicht erfüllt sein, wird der Erlass mit einem Bescheid abgelehnt und die restliche Darlehensschuld einschließlich etwaiger offener Kosten und Zinsen in einer Summe gefordert. | Sollte lediglich eine der Voraussetzungen nicht erfüllt sein, wird der Erlass mit einem Bescheid abgelehnt und die restliche Darlehensschuld einschließlich etwaiger offener Kosten und Zinsen in einer Summe gefordert. |
erlass.txt · Zuletzt geändert: 2023-12-14 15:39 von bafoegini