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erlass

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erlass [2020-03-01 15:10] – [Ohne Ausübung des Wahlrechts?] bafoeginierlass [2020-03-01 15:15] bafoegini
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 Nun - ob per Brief oder online ausgeübt - reagierte das BVA mit einem postalisch versendeten Brief. Nun - ob per Brief oder online ausgeübt - reagierte das BVA mit einem postalisch versendeten Brief.
 +
 +<WRAP center round info 80%>
 +Auszug aus der **Antwort des BVA** an DarlehensnehmerInnen **nach der Ausübung des Wahlrechts**:
 +
 +"Sie haben am tt.mm.2020 erklärt, dass für Sie die Erlassregelung des §\ 18 Abs.\ 12 BAföG Anwendung finden soll. Nach §\ 66a Abs.\ 6 BAföG bedeutet dies für Sie im Einzelnen:
 +
 +Sie müssen Ihr Darlehen innerhalb von 20 Jahren zurückzahlen. Eine weitere Verlängerung dieses Rückzahlungszeitraumes durch Freistellungszeiten (§\ 18a Abs.\ 5 BAföG in der am 31.08.2019 geltenden Fassung) ist nicht mehr möglich.
 +
 +Da der Rückzahlungszeitraum von 20 Jahren für Ihr Darlehen bereits überschritten ist, werde ich von Amts wegen prüfen, ob Ihr fälliges Darlehen nach §\ 18 Abs.\ 12 Satz\ 1 BAföG erlassen werden kann. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Bis zur meiner Entscheidung müssen Sie Ihr fälliges Darlehen nicht einzahlen und auch keinen Stundungsantrag stellen. Ihnen entstehen dadurch keine Nachteile. Nach Abschluss der Prüfung werde ich Ihnen mitteilen, ob und ggf. wann Sie Ihr Darlehen zurückzahlen müssen."
 +</WRAP>
  
 Die Zustellung dieses Schreibens erfolgte teilweise erst nach einigen Wochen. Die Zustellung dieses Schreibens erfolgte teilweise erst nach einigen Wochen.
erlass.txt · Zuletzt geändert: 2023-12-14 15:39 von bafoegini

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