erlass
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Wenn diese Voraussetzungen alle erfüllt sind, wird die verbliebene Darlehensschuld erlassen. Andernfalls wird der Antrag abgelehnt und die verbliebene Darlehensschuld einschließlich etwaiger offener Kosten und Zinsen in einer Summe gefordert. | Wenn diese Voraussetzungen alle erfüllt sind, wird die verbliebene Darlehensschuld erlassen. Andernfalls wird der Antrag abgelehnt und die verbliebene Darlehensschuld einschließlich etwaiger offener Kosten und Zinsen in einer Summe gefordert. | ||
- | Wir vermuten (!) und können nicht verbindlich sagen: [[vorzeitige_rueckzahlung|Nachlässe wegen vorzeitiger Ablösung]] der Darlehens(rest)schuld sind (auf Antrag) nur möglich, so lange noch das BAföG für die DarlehensnehmerIn gilt; ein entsprechender Antrag vor dem Zahlungstermin für die Restschuld erfolgen | + | Wir vermuten (!) und können nicht verbindlich sagen: [[vorzeitige_rueckzahlung|Nachlässe wegen vorzeitiger Ablösung]] der Darlehens(rest)schuld sind (auf Antrag) nur möglich, so lange noch das BAföG für die DarlehensnehmerIn gilt, ein entsprechender Antrag vor dem Zahlungstermin für die Restschuld erfolgen |
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+ | Aber da die vorzeitige Ablösung nur während des Tilgungszeitraumes möglich ist und dieser nach Ausübung des Wahlrechts auf 20 Jahre (neues Recht) begrenzt ist, könnte die Option der vorzeitigen Ablösung der Darlehens(rest)schuld nach Ausübung des Wahlrechts auch entfallen. | ||
erlass.txt · Zuletzt geändert: 2023-12-14 15:39 von bafoegini