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erlass

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erlass [2019-11-03 14:12] bafoeginierlass [2019-11-18 15:34] bafoegini
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 Wenn diese Voraussetzungen alle erfüllt sind, wird die verbliebene Darlehensschuld erlassen. Andernfalls wird der Antrag abgelehnt und die verbliebene Darlehensschuld einschließlich etwaiger offener Kosten und Zinsen in einer Summe gefordert. Wenn diese Voraussetzungen alle erfüllt sind, wird die verbliebene Darlehensschuld erlassen. Andernfalls wird der Antrag abgelehnt und die verbliebene Darlehensschuld einschließlich etwaiger offener Kosten und Zinsen in einer Summe gefordert.
 +
 +Wir vermuten (!) und können nicht verbindlich sagen: [[vorzeitige_rueckzahlung|Nachlässe wegen vorzeitiger Ablösung]] der Darlehens(rest)schuld sind (auf Antrag) nur möglich, so lange noch das BAföG für die DarlehensnehmerIn gilt; ein entsprechender Antrag vor dem Zahlungstermin für die Restschuld erfolgen muss.
  
  
 ==== 3.5.2.6 Stundung ====  ==== 3.5.2.6 Stundung ==== 
  
-Für alle, die einen Erlass endgültig/rechtskräftig abgelehnt bekommen, sei auf die Option der [[Stundung]] hingewiesen.+Für alle, die einen Erlass endgültig/rechtskräftig abgelehnt bekommen, sei auf die Option der [[Stundung]] hingewiesen. Diese beruht dann aber nicht mehr auf einem "DarlehensnehmerIn-Verhältnis" nach BAföG sondern einem "SchuldnerIn-Verhältnis" nach BHO (Bundeshaushaltsordnung).
  
  
erlass.txt · Zuletzt geändert: 2023-12-14 15:39 von bafoegini

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