erlass
Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen der Seite angezeigt.
Beide Seiten, vorherige ÜberarbeitungVorherige ÜberarbeitungNächste Überarbeitung | Vorherige ÜberarbeitungNächste ÜberarbeitungBeide Seiten, nächste Überarbeitung | ||
erlass [2019-11-03 14:12] – bafoegini | erlass [2019-11-18 15:39] – bafoegini | ||
---|---|---|---|
Zeile 96: | Zeile 96: | ||
Wenn diese Voraussetzungen alle erfüllt sind, wird die verbliebene Darlehensschuld erlassen. Andernfalls wird der Antrag abgelehnt und die verbliebene Darlehensschuld einschließlich etwaiger offener Kosten und Zinsen in einer Summe gefordert. | Wenn diese Voraussetzungen alle erfüllt sind, wird die verbliebene Darlehensschuld erlassen. Andernfalls wird der Antrag abgelehnt und die verbliebene Darlehensschuld einschließlich etwaiger offener Kosten und Zinsen in einer Summe gefordert. | ||
+ | |||
+ | Wir vermuten (!) und können nicht verbindlich sagen: [[vorzeitige_rueckzahlung|Nachlässe wegen vorzeitiger Ablösung]] der Darlehens(rest)schuld sind (auf Antrag) nur möglich, so lange noch das BAföG für die DarlehensnehmerIn gilt, ein entsprechender Antrag vor dem Zahlungstermin für die Restschuld erfolgen müsste. | ||
+ | |||
+ | Aber da die vorzeitige Ablösung nur während des Tilgungszeitraumes möglich ist und dieser nach Ausübung des Wahlrechts auf 20 Jahre (neues Recht) begrenzt ist, könnte die Option der vorzeitigen Ablösung der Darlehens(rest)schuld nach Ausübung des Wahlrechts auch entfallen. | ||
==== 3.5.2.6 Stundung ==== | ==== 3.5.2.6 Stundung ==== | ||
- | Für alle, die einen Erlass endgültig/ | + | Für alle, die einen Erlass endgültig/ |
Zeile 107: | Zeile 111: | ||
<fs small>// | <fs small>// | ||
- | Hinweis: Für die Abschnitte 3.5.2.3 bis 3.5.2.5 berufen wir uns auf die Angaben des Bundesverwaltungsamtes, | + | Hinweis: Für die Abschnitte 3.5.2.3 bis 3.5.2.5 berufen wir uns auf die Angaben des Bundesverwaltungsamtes |
erlass.txt · Zuletzt geändert: 2023-12-14 15:39 von bafoegini