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erlass [2019-11-03 13:20] bafoeginierlass [2019-11-03 14:12] bafoegini
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 Es gilt ab Antragstellung verbindlich, dass das Darlehen innerhalb von 20 Jahren zurückzuzahlen ist (neues Recht). Es gibt auch weiterhin die Option einer Freistellung gemäß § 18a BAföG. Aber eine "Verlängerung" des Rückzahlungszeitraumes über mehr als 20 Jahre gibt es dann nicht mehr. Es gilt ab Antragstellung verbindlich, dass das Darlehen innerhalb von 20 Jahren zurückzuzahlen ist (neues Recht). Es gibt auch weiterhin die Option einer Freistellung gemäß § 18a BAföG. Aber eine "Verlängerung" des Rückzahlungszeitraumes über mehr als 20 Jahre gibt es dann nicht mehr.
  
-Nun - ob per Brief oder online ausgeübt - folgt eine Reaktion des BVAs per Brief.+Nun - ob per Brief oder online ausgeübt - reagiert das BVA mit einem postalisch versendeten Brief.
  
-Die Zustellung dieses Schreibens erfolgt - nach den uns bisher vorliegenden Rückmeldungen - teilweise erst nach einigen Wochen.+Die Zustellung dieses Schreibens erfolgt - nach den uns bisher vorliegenden Rückmeldungen - teilweise erst nach einigen Wochen. Einige Betroffene haben aber auch nach zwei Monaten noch keine Antwort erhalten.
  
 Und **ist der Zeitraum von 20 Jahren bei Ausübung des Wahlrechts schon überschritten**, wird die Freistellung sofort "gestoppt" (offiziell wird sie beendet: zum Vormonat nach Wahlrecht-Antragstellung), der Antrag wird geprüft und über das verbliebene Restdarlehen wird dann hinsichtlich eines Erlasses beschieden.  Und **ist der Zeitraum von 20 Jahren bei Ausübung des Wahlrechts schon überschritten**, wird die Freistellung sofort "gestoppt" (offiziell wird sie beendet: zum Vormonat nach Wahlrecht-Antragstellung), der Antrag wird geprüft und über das verbliebene Restdarlehen wird dann hinsichtlich eines Erlasses beschieden. 
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-Hinweis: Für die Abschnitte 3.5.2.3 bis 3.5.2.5 berufen wir uns derzeit ausschließlich auf die Angaben des Bundesverwaltungsamtes, das auf seiner Webseite [[https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Schule-Ausbildung-Studium/BAfoeG/bafoeg_node.html|zum BAföG-Verfahren]] in dem Abschnitt ''Wichtige Hinweise zum 26. BAföG-Änderungsgesetz'' (sichtbar wenn nach unten gescrollt!) die Neuerungen erläutert.+Hinweis: Für die Abschnitte 3.5.2.3 bis 3.5.2.5 berufen wir uns auf die Angaben des Bundesverwaltungsamtes (BVA), das auf seiner Webseite [[https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Schule-Ausbildung-Studium/BAfoeG/bafoeg_node.html|zum BAföG-Verfahren]] in dem Abschnitt ''Wichtige Hinweise zum 26. BAföG-Änderungsgesetz'' (sichtbar wenn nach unten gescrollt!) die Neuerungen erläutert. Und wir arbeiten alle Rückmeldungen von DarlehensnehmerInnen an die BAFOEGINI in diese Infoseite ein.
  
erlass.txt · Zuletzt geändert: 2023-12-14 15:39 von bafoegini

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