erlass
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erlass [2019-10-16 16:59] – bafoegini | erlass [2020-04-25 12:59] – bafoegini | ||
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Die Regelung für AltschuldnerInnen (das sind alle, die vor September 2019 mindestens einmal BAföG bezogen haben, auch wenn sie im September 2019 oder später weiter oder wieder BAföG beziehen): | Die Regelung für AltschuldnerInnen (das sind alle, die vor September 2019 mindestens einmal BAföG bezogen haben, auch wenn sie im September 2019 oder später weiter oder wieder BAföG beziehen): | ||
- | * den sog. **Kooperationserlass**, | + | * den sog. **Kooperationserlass**, |
* den sog. **Härtefallerlass**, | * den sog. **Härtefallerlass**, | ||
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==== 3.5.2.2 Erlassoption für die Vergangenheit ==== | ==== 3.5.2.2 Erlassoption für die Vergangenheit ==== | ||
- | Mit dem (neuen) § 66a Absatz 7 Satz 1 wird für Darlehen der Vergangenheit möglich: | + | Mit dem (neuen) § 66a Absatz 7 Satz 1((Link [[https:// |
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- | Sehr wichtig hierzu der neue § 18 Absatz 12: | + | Die Bedingungen dafür finden sich im neuen § 18 Absatz 12: |
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==== 3.5.2.3 Wahlrecht ==== | ==== 3.5.2.3 Wahlrecht ==== | ||
- | Voraussetzung für den Kooperationserlass | + | Voraussetzung für den Kooperationserlass |
- | * Die Erklärung zum Wahlrecht | + | * Die Erklärung zum Wahlrecht |
- | * Die Erklärung | + | * Die Erklärung |
- | * Auch elektronisch | + | * Aber auch (nur) elektronisch |
- | {{ : | + | Bei Ausübung des Wahlrechts musste das **Geschäftszeichen** angegeben werden. Es konnte dem (bisherigen) Schriftwechsel mit dem BVA entnommen werden (es beginnt stets mit IV 01 bis IV 06 bzw. mit A bis E). |
- | Aber auch bei Anträgen per Briefpost: das **Geschäftszeichen** niemals vergessen! Es kann dem (bisherigen) Schriftwechsel mit dem BVA entnommen werden und es beginnt stets mit IV 01 bis IV 06 bzw. mit A bis E. | + | Wie schon in den vergangenen Jahrzehnten empfahlen wir bei Anträgen |
- | Nun - ob per Brief oder online beantragt - ist ein Erlass nach § 18 Abs. 12 BAföG // | + | Online-Ausübende sehen ihre Antragstellung {{ : |
+ | |||
+ | Nun - ob per Brief oder online beantragt - war ein Erlass nach § 18 Abs. 12 BAföG // | ||
+ | |||
+ | Es galt ab Ausübung des Wahlrechts | ||
+ | |||
+ | Nun - ob per Brief oder online ausgeübt - reagierte | ||
<WRAP center round info 80%> | <WRAP center round info 80%> | ||
- | Ganz aktuell, hier ein Auszug aus der **Antwort des BVA** an einen Darlehensnehmer | + | Auszug aus der **Antwort des BVA** an DarlehensnehmerInnen |
- | "Sie haben am 03.09.2019 erklärt, dass für Sie die Erlassregelung des §\ 18 Abs.\ 12 BAföG Anwendung finden soll. Nach §\ 66a Abs.\ 6 BAföG bedeutet dies für Sie im Einzelnen: | + | "Sie haben am tt.mm.2020 erklärt, dass für Sie die Erlassregelung des §\ 18 Abs.\ 12 BAföG Anwendung finden soll. Nach §\ 66a Abs.\ 6 BAföG bedeutet dies für Sie im Einzelnen: |
Sie müssen Ihr Darlehen innerhalb von 20 Jahren zurückzahlen. Eine weitere Verlängerung dieses Rückzahlungszeitraumes durch Freistellungszeiten (§\ 18a Abs.\ 5 BAföG in der am 31.08.2019 geltenden Fassung) ist nicht mehr möglich. | Sie müssen Ihr Darlehen innerhalb von 20 Jahren zurückzahlen. Eine weitere Verlängerung dieses Rückzahlungszeitraumes durch Freistellungszeiten (§\ 18a Abs.\ 5 BAföG in der am 31.08.2019 geltenden Fassung) ist nicht mehr möglich. | ||
- | Da der Rückzahlungszeitraum von 20 Jahren für Ihr Darlehen bereits überschritten ist, werde ich von Amts wegen prüfen, ob Ihr fälliges Darlehen nach §\ 18 Abs.\ 12 Satz\ 1 BAföG erlassen werden kann. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Bis zur meiner Entscheidung müssen Sie Ihr fälliges Darlehen nicht einzahlen und auch keinen Stundungsantrag stellen. Ihnen entstehen dadurch keine Nachteile. Nach Abschluss der Prüfung werde ich Ihnen mitteilen, ob und ggf. wann Sie Ihr Darlehen zurückzahlen müssen." | + | Da der Rückzahlungszeitraum von 20 Jahren für Ihr Darlehen bereits überschritten ist, werde ich von Amts wegen prüfen, ob Ihr fälliges Darlehen nach §\ 18 Abs.\ 12 Satz\ 1 BAföG erlassen werden kann. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Bis zu meiner Entscheidung müssen Sie Ihr fälliges Darlehen nicht einzahlen und auch keinen Stundungsantrag stellen. Ihnen entstehen dadurch keine Nachteile. Nach Abschluss der Prüfung werde ich Ihnen mitteilen, ob und ggf. wann Sie Ihr Darlehen zurückzahlen müssen." |
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+ | Die Zustellung dieses Schreibens erfolgte teilweise erst nach einigen Wochen. | ||
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+ | Und war der Zeitraum von 20 Jahren bei Ausübung des Wahlrechts schon überschritten, | ||
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+ | Da eine Freistellung von **über** 20 Jahren nach Ausübung des Wahlrechts zum Vormonat nach Wahlrecht-Antragstellung gestoppt wurde, war es empfehlenswert dass alle offenen Zahlungsrückstände in diesem Vormonat beglichen worden waren, weil dies eine Voraussetzung für den Kooperationserlass ist (siehe weiter unten). Manche DarlehensnehmerInnen beantragten zuvor Akteneinsicht beim BVA, die - mit unterschiedlicher Bearbeitungsdauer - per CD und Kosten in Abhängigkeit von der Seitenzahl zur Verfügung gestellt wurde. | ||
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+ | DarlehensnehmerInnen, | ||
Zum weiteren Ablauf siehe unten. | Zum weiteren Ablauf siehe unten. | ||
- | **Ohne Ausübung des Wahlrechts?** | + | === Ohne Ausübung des Wahlrechts? |
Keine Änderung. Das Darlehen ist innerhalb von 20 Jahren zurückzuzahlen. Durch Freistellungen kann dieser Zeitraum um maximal 10 Jahre verlängert werden. Ein Erlass nach § 18 Abs. 12 BAföG ist nicht möglich. | Keine Änderung. Das Darlehen ist innerhalb von 20 Jahren zurückzuzahlen. Durch Freistellungen kann dieser Zeitraum um maximal 10 Jahre verlängert werden. Ein Erlass nach § 18 Abs. 12 BAföG ist nicht möglich. | ||
+ | |||
+ | Hier ein Link zum BVA mit der [[https:// | ||
==== 3.5.2.4 Kooperationserlass ==== | ==== 3.5.2.4 Kooperationserlass ==== | ||
- | Wenn das Wahlrecht ausgeübt wurde, und die Erlassmöglichkeiten | + | Wenn das Wahlrecht ausgeübt wurde und somit auch die Erlassmöglichkeit(en) |
Ein Kooperationserlass wird gewährt, wenn die/der DarlehensnehmerIn während des Rückzahlungszeitraumes ihren Zahlungs- und Mitwirkungspflichten vollständig nachgekommen ist. | Ein Kooperationserlass wird gewährt, wenn die/der DarlehensnehmerIn während des Rückzahlungszeitraumes ihren Zahlungs- und Mitwirkungspflichten vollständig nachgekommen ist. | ||
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* Es wurden keine Rückstandszinsen erhoben.\\ | * Es wurden keine Rückstandszinsen erhoben.\\ | ||
* Es wurden keine Bußgelder erhoben.\\ | * Es wurden keine Bußgelder erhoben.\\ | ||
- | Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird das verbliebene Darlehen erlassen! | + | Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird das verbliebene Darlehen erlassen! |
Sollte lediglich eine der Voraussetzungen nicht erfüllt sein, wird der Erlass mit einem Bescheid abgelehnt und die restliche Darlehensschuld einschließlich etwaiger offener Kosten und Zinsen in einer Summe gefordert. | Sollte lediglich eine der Voraussetzungen nicht erfüllt sein, wird der Erlass mit einem Bescheid abgelehnt und die restliche Darlehensschuld einschließlich etwaiger offener Kosten und Zinsen in einer Summe gefordert. | ||
+ | <WRAP center round tip 80%> | ||
+ | Manche Betroffene unterscheiden nicht zwischen [[stundung|Stundung]] (nach der BHO) und Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung (nach BAföG) - das sind unterschiedliche Dinge! | ||
+ | |||
+ | Manche Betroffene fragen uns was Zahlungsrückstände sind. Neben [[https:// | ||
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+ | <WRAP center round important 80%> | ||
+ | Spezialität: | ||
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==== 3.5.2.5 Härtefallerlass ==== | ==== 3.5.2.5 Härtefallerlass ==== | ||
- | Wer einen ablehnenden Bescheid zum Kooperationserlass erhält, kann **innerhalb eines Monats** nach Bekanntgabe dieses Bescheides einen Antrag auf Härtefall stellen. Das BVA prüft dann, ob die AntragstellerIn nur in geringfügigem Umfang gegen ihre Zahlungs- und Mitwirkungspflichten verstoßen hat. | + | Wer einen ablehnenden Bescheid zum Kooperationserlass erhält, kann **innerhalb eines Monats** nach Bekanntgabe dieses Bescheides einen Antrag auf Härtefall stellen |
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+ | Das BVA gibt in einer Ablehnung eines Kooperationserlasses auch einen ' | ||
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+ | Kurzum: wenn der Ablehnungsbescheid keine // | ||
Ein nur geringfügiger Verstoß gegen die Zahlungs- und Mitwirkungspflichten ist insbesondere anzunehmen, wenn im gesamten Rückzahlungszeitraum(([[https:// | Ein nur geringfügiger Verstoß gegen die Zahlungs- und Mitwirkungspflichten ist insbesondere anzunehmen, wenn im gesamten Rückzahlungszeitraum(([[https:// | ||
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* bis zum Ablauf des Rückzahlungszeitraums **sämtliche Zahlungsverpflichtungen** einschließlich Kosten- und Zinsforderungen **beglichen wurden //und// höchstens für** die Dauer von insgesamt **150 Tage**n Rückstandszinsen angefallen sind (Zinsen erhebt das BVA, wenn DarlehensnehmerInnen mit einer Zahlung mehr als 45 Tage in den Rückstand geraten sind). | * bis zum Ablauf des Rückzahlungszeitraums **sämtliche Zahlungsverpflichtungen** einschließlich Kosten- und Zinsforderungen **beglichen wurden //und// höchstens für** die Dauer von insgesamt **150 Tage**n Rückstandszinsen angefallen sind (Zinsen erhebt das BVA, wenn DarlehensnehmerInnen mit einer Zahlung mehr als 45 Tage in den Rückstand geraten sind). | ||
- | Wenn diese Voraussetzungen alle erfüllt sind, wird die verbliebene Darlehensschuld erlassen. Andernfalls wird der Antrag abgelehnt und die verbliebene Darlehensschuld einschließlich etwaiger offener Kosten und Zinsen in einer Summe gefordert. | + | Wenn diese Voraussetzungen alle erfüllt sind, wird die verbliebene Darlehensschuld erlassen. Andernfalls wird auch der Antrag |
==== 3.5.2.6 Stundung ==== | ==== 3.5.2.6 Stundung ==== | ||
- | Für alle, die einen Erlass endgültig/ | + | Für alle, die einen Erlass endgültig/ |
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+ | ==== 3.5.2.7 Vorzeitige Ablösung ==== | ||
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+ | [[vorzeitige_rueckzahlung|Nachlässe wegen vorzeitiger Ablösung]] der Darlehens(rest)schuld sind (auf Antrag) nur möglich, solange noch das BAföG für die DarlehensnehmerIn gilt, somit ein entsprechender Antrag für das "noch nicht fällige Darlehen" | ||
+ | //Aber// da die vorzeitige Ablösung nur während des Tilgungszeitraumes möglich ist und dieser nach Ausübung des Wahlrechts auf 20 Jahre (" | ||
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- | <fs small>// | + | <fs small>// |
- | Hinweis: Für die Abschnitte 3.5.2.3 bis 3.5.2.5 | + | Hinweis: Für die Abschnitte 3.5.2.3 bis 3.5.2.5 |
erlass.txt · Zuletzt geändert: 2023-12-14 15:39 von bafoegini