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erlass

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erlass [2019-09-30 17:47] bafoeginierlass [2019-10-16 16:59] bafoegini
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   * den sog. **77-Raten-Erlass**,\\ der nur für Darlehensnehmende gilt, die erstmals ab September 2019 BAföG bezogen\\   * den sog. **77-Raten-Erlass**,\\ der nur für Darlehensnehmende gilt, die erstmals ab September 2019 BAföG bezogen\\
 +
 +Die Regelung für AltschuldnerInnen (das sind alle, die vor September 2019 mindestens einmal BAföG bezogen haben, auch wenn sie im September 2019 oder später weiter oder wieder BAföG beziehen):
   * den sog. **Kooperationserlass**,\\  wenn das "Wahlrecht" zwischen September 2019 und Februar 2020 ausgeübt wurde\\   * den sog. **Kooperationserlass**,\\  wenn das "Wahlrecht" zwischen September 2019 und Februar 2020 ausgeübt wurde\\
   * den sog. **Härtefallerlass**,\\  wenn der Kooperationserlass abgelehnt wurde\\   * den sog. **Härtefallerlass**,\\  wenn der Kooperationserlass abgelehnt wurde\\
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 Aber auch bei Anträgen per Briefpost: das **Geschäftszeichen** niemals vergessen! Es kann dem (bisherigen) Schriftwechsel mit dem BVA entnommen werden und es beginnt stets mit IV 01 bis IV 06 bzw. mit A bis E.  Aber auch bei Anträgen per Briefpost: das **Geschäftszeichen** niemals vergessen! Es kann dem (bisherigen) Schriftwechsel mit dem BVA entnommen werden und es beginnt stets mit IV 01 bis IV 06 bzw. mit A bis E. 
  
-Nun - ob per Brief oder online beantragt - ist ein Erlass nach § 18 Abs. 12 BAföG //möglich//.\\ Es gilt ab Antragstellung verbindlich, dass das Darlehen innerhalb von 20 Jahren zurückzuzahlen ist. Die maximal 10-jährige Rückzahlungsverlängerung aufgrund von Freistellungen gemäß § 18a Abs. 5 BAföG (alte Fassung) gilt nicht mehr. Und ist der Zeitraum von 20 Jahren bei Ausübung des Wahlrechts schon überschritten, wird das verbliebene Restdarlehen zum nächsten turnusmäßigen Zahlungstermin (in der Regel Dreimonatszeitraum) fällig (und über die fällig gewordene Restsumme wird //dann// hinsichtlich eines Erlasses beschieden).+Nun - ob per Brief oder online beantragt - ist ein Erlass nach § 18 Abs. 12 BAföG //möglich//.\\ Es gilt ab Antragstellung verbindlich, dass das Darlehen innerhalb von 20 Jahren zurückzuzahlen ist. Die maximal 10-jährige Rückzahlungsverlängerung aufgrund von Freistellungen gemäß § 18a Abs. 5 BAföG (alte Fassung) gilt nicht mehr.\\ Und ist der Zeitraum von 20 Jahren bei Ausübung des Wahlrechts schon überschritten, wird die Freistellung quasi "gestoppt" (aufgehoben/beendet) und das verbliebene Restdarlehen zum nächsten turnusmäßigen Zahlungstermin (in der Regel Dreimonatszeitraum) fällig.\\ Über die fällig gewordene Restsumme wird //dann// hinsichtlich eines Erlasses beschieden.
  
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erlass.txt · Zuletzt geändert: 2023-12-14 15:39 von bafoegini

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