erlass
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Aber auch bei Anträgen per Briefpost: das **Geschäftszeichen** niemals vergessen! Es kann dem (bisherigen) Schriftwechsel mit dem BVA entnommen werden und es beginnt stets mit IV 01 bis IV 06 bzw. mit A bis E. | Aber auch bei Anträgen per Briefpost: das **Geschäftszeichen** niemals vergessen! Es kann dem (bisherigen) Schriftwechsel mit dem BVA entnommen werden und es beginnt stets mit IV 01 bis IV 06 bzw. mit A bis E. | ||
- | Nun - ob per Brief oder online beantragt - ist ein Erlass nach § 18 Abs. 12 BAföG // | + | Nun - ob per Brief oder online beantragt - ist ein Erlass nach § 18 Abs. 12 BAföG // |
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- | Ganz aktuell, hier ein Auszug aus der Antwort des BVA an einen Darlehensnehmer nach der Ausübung des Wahlrechts: | + | Ganz aktuell, hier ein Auszug aus der **Antwort des BVA** an einen Darlehensnehmer |
"Sie haben am 03.09.2019 erklärt, dass für Sie die Erlassregelung des §\ 18 Abs.\ 12 BAföG Anwendung finden soll. Nach §\ 66a Abs.\ 6 BAföG bedeutet dies für Sie im Einzelnen: | "Sie haben am 03.09.2019 erklärt, dass für Sie die Erlassregelung des §\ 18 Abs.\ 12 BAföG Anwendung finden soll. Nach §\ 66a Abs.\ 6 BAföG bedeutet dies für Sie im Einzelnen: |
erlass.txt · Zuletzt geändert: 2023-12-14 15:39 von bafoegini