erlass
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* Die Erklärung zum Wahlrecht muss im Zeitraum 01.09.2019 bis 29.02.2020 beim Bundesverwaltungsamt (BVA) eingehen/ | * Die Erklärung zum Wahlrecht muss im Zeitraum 01.09.2019 bis 29.02.2020 beim Bundesverwaltungsamt (BVA) eingehen/ | ||
* Die Erklärung muss schriftlich oder in elektronischer Form abgegeben werden. | * Die Erklärung muss schriftlich oder in elektronischer Form abgegeben werden. | ||
- | * Auch elektronisch kann die Erklärung seit 01.09.2019 über [[http:// | + | * Auch elektronisch kann die Erklärung seit 01.09.2019 über [[http:// |
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Aber auch bei Anträgen per Briefpost: das **Geschäftszeichen** niemals vergessen! Es kann dem (bisherigen) Schriftwechsel mit dem BVA entnommen werden und es beginnt stets mit IV 01 bis IV 06 bzw. mit A bis E. | Aber auch bei Anträgen per Briefpost: das **Geschäftszeichen** niemals vergessen! Es kann dem (bisherigen) Schriftwechsel mit dem BVA entnommen werden und es beginnt stets mit IV 01 bis IV 06 bzw. mit A bis E. | ||
- | Nun - ob per Brief oder online beantragt - ist ein Erlass nach § 18 Abs. 12 BAföG // | + | Nun - ob per Brief oder online beantragt - ist ein Erlass nach § 18 Abs. 12 BAföG // |
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+ | Ganz aktuell, hier ein Auszug aus der Antwort des BVA an einen Darlehensnehmer nach der Ausübung des Wahlrechts: | ||
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+ | "Sie haben am 03.09.2019 erklärt, dass für Sie die Erlassregelung des §\ 18 Abs.\ 12 BAföG Anwendung finden soll. Nach §\ 66a Abs.\ 6 BAföG bedeutet dies für Sie im Einzelnen: | ||
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+ | Sie müssen Ihr Darlehen innerhalb von 20 Jahren zurückzahlen. Eine weitere Verlängerung dieses Rückzahlungszeitraumes durch Freistellungszeiten (§\ 18a Abs.\ 5 BAföG in der am 31.08.2019 geltenden Fassung) ist nicht mehr möglich. | ||
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+ | Da der Rückzahlungszeitraum von 20 Jahren für Ihr Darlehen bereits überschritten ist, werde ich von Amts wegen prüfen, ob Ihr fälliges Darlehen nach §\ 18 Abs.\ 12 Satz\ 1 BAföG erlassen werden kann. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Bis zur meiner Entscheidung müssen Sie Ihr fälliges Darlehen nicht einzahlen und auch keinen Stundungsantrag stellen. Ihnen entstehen dadurch keine Nachteile. Nach Abschluss der Prüfung werde ich Ihnen mitteilen, ob und ggf. wann Sie Ihr Darlehen zurückzahlen müssen." | ||
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+ | Zum weiteren Ablauf siehe unten. | ||
**Ohne Ausübung des Wahlrechts? | **Ohne Ausübung des Wahlrechts? | ||
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Hinweis: Für die Abschnitte 3.5.2.3 bis 3.5.2.5 berufen wir uns derzeit ausschließlich auf die Angaben des Bundesverwaltungsamtes, | Hinweis: Für die Abschnitte 3.5.2.3 bis 3.5.2.5 berufen wir uns derzeit ausschließlich auf die Angaben des Bundesverwaltungsamtes, | ||
erlass.txt · Zuletzt geändert: 2023-12-14 15:39 von bafoegini