erlass
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* den sog. **77-Raten-Erlass**, | * den sog. **77-Raten-Erlass**, | ||
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+ | Die Regelung für AltschuldnerInnen (das sind alle, die vor September 2019 mindestens einmal BAföG bezogen haben, auch wenn sie im September 2019 oder später weiter oder wieder BAföG beziehen): | ||
* den sog. **Kooperationserlass**, | * den sog. **Kooperationserlass**, | ||
* den sog. **Härtefallerlass**, | * den sog. **Härtefallerlass**, | ||
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- | Sehr wichtig hierzu der neue § 18 Absatz 12: | + | Die Bedingungen dafür finden sich im neuen § 18 Absatz 12: |
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==== 3.5.2.3 Wahlrecht ==== | ==== 3.5.2.3 Wahlrecht ==== | ||
- | Voraussetzung für den Kooperationserlass ist, dass das BAföG-Darlehen vor dem 1.\ September 2019 bewilligt wurde (also auch zu Zeiten der Volldarlehensregelung 1983 bis 1990), und es muss das Wahlrecht ausgeübt werden. | + | Voraussetzung für den Kooperationserlass ist, dass das BAföG-Darlehen vor dem 1.\ September 2019 bewilligt wurde (also auch zu Zeiten der Volldarlehensregelung 1983 bis 1990), und es muss das **Wahlrecht** ausgeübt werden. Dafür steht nur der **Zeitraum September 2019 bis Februar 2020** |
* Die Erklärung zum Wahlrecht muss im Zeitraum 01.09.2019 bis 29.02.2020 beim Bundesverwaltungsamt (BVA) eingehen/ | * Die Erklärung zum Wahlrecht muss im Zeitraum 01.09.2019 bis 29.02.2020 beim Bundesverwaltungsamt (BVA) eingehen/ | ||
* Die Erklärung muss schriftlich oder in elektronischer Form abgegeben werden. | * Die Erklärung muss schriftlich oder in elektronischer Form abgegeben werden. | ||
- | * Auch elektronisch kann die Erklärung seit 01.09.2019 über [[http:// | + | * Auch elektronisch kann die Erklärung seit 01.09.2019 über [[http:// |
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- | Aber auch bei Anträgen per Briefpost: das **Geschäftszeichen** niemals vergessen! Es kann dem (bisherigen) Schriftwechsel mit dem BVA entnommen werden und es beginnt stets mit IV 01 bis IV 06 beziehungsweise | + | Aber auch bei Anträgen per Briefpost: das **Geschäftszeichen** niemals vergessen! Es kann dem (bisherigen) Schriftwechsel mit dem BVA entnommen werden und es beginnt stets mit IV 01 bis IV 06 bzw. mit A bis E. |
- | Nun - ob per Brief oder online beantragt - ist ein Erlass nach § 18 Abs. 12 BAföG möglich.\\ Es gilt ab Antragstellung verbindlich, | + | Wie schon in den vergangenen Jahrzehnten empfehlen wir bei Anträgen an das BVA per Brief die Form des Einschreibens mit Rückschein. |
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+ | Online-Ausübende sehen ihre Antragstellung {{ : | ||
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+ | Nun - ob per Brief oder online beantragt - ist ein Erlass nach § 18 Abs. 12 BAföG | ||
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+ | Es gilt ab Antragstellung verbindlich, | ||
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+ | Nun - ob per Brief oder online ausgeübt - reagiert das BVA mit einem postalisch versendeten Brief. | ||
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+ | Die Zustellung dieses Schreibens erfolgt - nach den uns bisher vorliegenden Rückmeldungen - teilweise erst nach einigen Wochen. Einige Betroffene haben aber auch nach zwei Monaten noch keine Antwort erhalten. | ||
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+ | Und **ist der Zeitraum von 20 Jahren bei Ausübung des Wahlrechts schon überschritten**, wird die Freistellung sofort " | ||
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+ | <WRAP center round info 80%> | ||
+ | Hier ein Auszug aus der **Antwort des BVA** an einen Darlehensnehmer **nach der Ausübung des Wahlrechts**: | ||
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+ | "Sie haben am 03.09.2019 erklärt, dass für Sie die Erlassregelung des §\ 18 Abs.\ 12 BAföG Anwendung finden soll. Nach §\ 66a Abs.\ 6 BAföG bedeutet dies für Sie im Einzelnen: | ||
+ | |||
+ | Sie müssen Ihr Darlehen innerhalb von 20 Jahren zurückzahlen. Eine weitere Verlängerung dieses Rückzahlungszeitraumes durch Freistellungszeiten | ||
+ | |||
+ | Da der Rückzahlungszeitraum von 20 Jahren für Ihr Darlehen bereits überschritten ist, werde ich von Amts wegen prüfen, ob Ihr fälliges Darlehen nach §\ 18 Abs.\ 12 Satz\ 1 BAföG erlassen werden kann. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Bis zur meiner Entscheidung müssen Sie Ihr fälliges Darlehen nicht einzahlen | ||
+ | </WRAP> | ||
+ | |||
+ | //Hinweis:// Da eine Freistellung von über 20 Jahren nach Ausübung des Wahlrechts zum Vormonat nach Wahlrecht-Antragstellung gestoppt wird, sollten dann auch alle offenen Zahlungsrückstände in diesem Vormonat beglichen worden sein, weil dies eine Voraussetzung für den Kooperationserlass ist (siehe weiter unten). | ||
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+ | DarlehensnehmerInnen, | ||
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+ | Zum weiteren Ablauf siehe unten. | ||
**Ohne Ausübung des Wahlrechts? | **Ohne Ausübung des Wahlrechts? | ||
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* Es wurden keine Rückstandszinsen erhoben.\\ | * Es wurden keine Rückstandszinsen erhoben.\\ | ||
* Es wurden keine Bußgelder erhoben.\\ | * Es wurden keine Bußgelder erhoben.\\ | ||
- | Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird das verbliebene Darlehen erlassen! | + | Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird das verbliebene Darlehen erlassen! |
Sollte lediglich eine der Voraussetzungen nicht erfüllt sein, wird der Erlass mit einem Bescheid abgelehnt und die restliche Darlehensschuld einschließlich etwaiger offener Kosten und Zinsen in einer Summe gefordert. | Sollte lediglich eine der Voraussetzungen nicht erfüllt sein, wird der Erlass mit einem Bescheid abgelehnt und die restliche Darlehensschuld einschließlich etwaiger offener Kosten und Zinsen in einer Summe gefordert. | ||
+ | <WRAP center round tip 80%> | ||
+ | Manche Betroffene fragen uns was Zahlungsrückstände sind. Neben [[https:// | ||
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+ | Manche Betroffene unterscheiden nicht zwischen [[stundung|Stundung]] (nach der BHO) und Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung (nach BAföG) - das sind unterschiedliche Dinge! | ||
+ | </ | ||
+ | |||
+ | <WRAP center round important 80%> | ||
+ | Aktuell: Wir bekamen Rückmeldungen, | ||
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==== 3.5.2.5 Härtefallerlass ==== | ==== 3.5.2.5 Härtefallerlass ==== | ||
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* bis zum Ablauf des Rückzahlungszeitraums **sämtliche Zahlungsverpflichtungen** einschließlich Kosten- und Zinsforderungen **beglichen wurden //und// höchstens für** die Dauer von insgesamt **150 Tage**n Rückstandszinsen angefallen sind (Zinsen erhebt das BVA, wenn DarlehensnehmerInnen mit einer Zahlung mehr als 45 Tage in den Rückstand geraten sind). | * bis zum Ablauf des Rückzahlungszeitraums **sämtliche Zahlungsverpflichtungen** einschließlich Kosten- und Zinsforderungen **beglichen wurden //und// höchstens für** die Dauer von insgesamt **150 Tage**n Rückstandszinsen angefallen sind (Zinsen erhebt das BVA, wenn DarlehensnehmerInnen mit einer Zahlung mehr als 45 Tage in den Rückstand geraten sind). | ||
- | Wenn diese Voraussetzungen alle erfüllt sind, wird die verbliebene Darlehensschuld erlassen. Andernfalls wird der Antrag abgelehnt und die verbliebene Darlehensschuld einschließlich etwaiger offener Kosten und Zinsen in einer Summe gefordert. | + | Wenn diese Voraussetzungen alle erfüllt sind, wird die verbliebene Darlehensschuld erlassen. Andernfalls wird der Antrag abgelehnt und die verbliebene Darlehensschuld einschließlich etwaiger offener Kosten und Zinsen in einer Summe gefordert. |
==== 3.5.2.6 Stundung ==== | ==== 3.5.2.6 Stundung ==== | ||
- | Für alle, die einen Erlass endgültig/ | + | Für alle, die einen Erlass endgültig/ |
+ | |||
+ | ==== 3.5.2.7 Vorzeitige Ablösung ==== | ||
+ | |||
+ | <WRAP center round help 90%> | ||
+ | Unklar ist uns: [[vorzeitige_rueckzahlung|Nachlässe wegen vorzeitiger Ablösung]] der Darlehens(rest)schuld sind (auf Antrag) nur möglich, solange noch das BAföG für die DarlehensnehmerIn gilt, ein entsprechender Antrag für das "noch nicht fällige Darlehen" | ||
+ | //Aber// da die vorzeitige Ablösung nur während des Tilgungszeitraumes möglich ist und dieser nach Ausübung des Wahlrechts auf 20 Jahre (" | ||
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- | <fs small>// | + | <fs small>// |
- | Hinweis: Für die Abschnitte 3.5.2.3 bis 3.5.2.5 berufen wir uns derzeit ausschließlich | + | Hinweis: Für die Abschnitte 3.5.2.3 bis 3.5.2.5 berufen wir uns auf die Angaben des Bundesverwaltungsamtes |
erlass.txt · Zuletzt geändert: 2023-12-14 15:39 von bafoegini