erlass
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* Die Erklärung zum Wahlrecht muss im Zeitraum 01.09.2019 bis 29.02.2020 beim Bundesverwaltungsamt (BVA) eingehen/ | * Die Erklärung zum Wahlrecht muss im Zeitraum 01.09.2019 bis 29.02.2020 beim Bundesverwaltungsamt (BVA) eingehen/ | ||
* Die Erklärung muss schriftlich oder in elektronischer Form abgegeben werden. | * Die Erklärung muss schriftlich oder in elektronischer Form abgegeben werden. | ||
- | * Auch elektronisch kann die Erklärung seit 01.09.2019 über [[http:// | + | * Auch elektronisch kann die Erklärung seit 01.09.2019 über [[http:// |
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- | Aber auch bei Anträgen per Briefpost: das **Geschäftszeichen** niemals vergessen! Es kann dem (bisherigen) Schriftwechsel mit dem BVA entnommen werden und es beginnt stets mit IV 01 bis IV 06 beziehungsweise | + | Aber auch bei Anträgen per Briefpost: das **Geschäftszeichen** niemals vergessen! Es kann dem (bisherigen) Schriftwechsel mit dem BVA entnommen werden und es beginnt stets mit IV 01 bis IV 06 bzw. mit A bis E. |
- | Nun - ob per Brief oder online beantragt - ist ein Erlass nach § 18 Abs. 12 BAföG möglich.\\ Es gilt ab Antragstellung verbindlich, | + | Nun - ob per Brief oder online beantragt - ist ein Erlass nach § 18 Abs. 12 BAföG |
**Ohne Ausübung des Wahlrechts? | **Ohne Ausübung des Wahlrechts? |
erlass.txt · Zuletzt geändert: 2023-12-14 15:39 von bafoegini