Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


erlass

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen der Seite angezeigt.

Link zu der Vergleichsansicht

Beide Seiten, vorherige ÜberarbeitungVorherige Überarbeitung
Nächste ÜberarbeitungBeide Seiten, nächste Überarbeitung
erlass [2019-08-19 14:00] bafoeginierlass [2019-08-24 10:30] – [3.5.2.2 Erlassoption für die Vergangenheit] bafoegini
Zeile 19: Zeile 19:
 Mit dem (neuen) § 66a Absatz 7 Satz 1 wird für Darlehen der Vergangenheit möglich: Mit dem (neuen) § 66a Absatz 7 Satz 1 wird für Darlehen der Vergangenheit möglich:
  
-''Darlehensnehmende, denen Förderung mit Darlehen (…) in einer vor dem 1. September 2019 geltenden Fassung geleistet wurde, mit Ausnahme von Bankdarlehen (…), können binnen einer Frist von sechs Monaten (…) jeweils durch schriftliche oder elektronische Erklärung gegenüber dem Bundesverwaltungsamt verlangen, dass für die Rückzahlung des gesamten Darlehens § 18 Absatz 12 und § 18a in der am 1. September 2019 anzuwendenden Fassung anzuwenden sind. Für Darlehensnehmende, die den dort genannten Rückzahlungszeitraum von 20 Jahren überschritten haben, gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass für den Erlass nach § 18 Absatz 12 Satz 1 in der ab dem +''Darlehensnehmende, denen Förderung mit Darlehen (…) in einer vor dem 1.September 2019 geltenden Fassung geleistet wurde, mit Ausnahme von Bankdarlehen (…), können binnen einer Frist von sechs Monaten (…) jeweils durch schriftliche oder elektronische Erklärung gegenüber dem Bundesverwaltungsamt verlangen, dass für die Rückzahlung des gesamten Darlehens §18 Absatz 12 und §18a in der am 1.September 2019 anzuwendenden Fassung anzuwenden sind. Für Darlehensnehmende, die den dort genannten Rückzahlungszeitraum von 20 Jahren überschritten haben, gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass für den Erlass nach §18 Absatz 12 Satz 1 in der ab dem 1.September 2019 anzuwendenden Fassung die Voraussetzungen für den gesamten Zeitraum vor Äußerung des Verlangens vorgelegen haben müssen.''
-1. September 2019 anzuwendenden Fassung die Voraussetzungen für den gesamten Zeitraum vor Äußerung des Verlangens vorgelegen haben müssen.''+
  
 Sehr wichtig hierzu der neue § 18 Absatz 12: Sehr wichtig hierzu der neue § 18 Absatz 12:
erlass.txt · Zuletzt geändert: 2023-12-14 15:39 von bafoegini

Driven by DokuWiki