Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


erlass

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen der Seite angezeigt.

Link zu der Vergleichsansicht

Beide Seiten, vorherige ÜberarbeitungVorherige Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorherige Überarbeitung
Nächste ÜberarbeitungBeide Seiten, nächste Überarbeitung
erlass [2019-08-11 09:16] bafoeginierlass [2019-08-14 20:40] bafoegini
Zeile 22: Zeile 22:
 1. September 2019 anzuwendenden Fassung die Voraussetzungen für den gesamten Zeitraum vor Äußerung des Verlangens vorgelegen haben müssen.'' 1. September 2019 anzuwendenden Fassung die Voraussetzungen für den gesamten Zeitraum vor Äußerung des Verlangens vorgelegen haben müssen.''
  
-Sehr wichtig ist hierzu auch der neue § 18 Absatz 12:+Sehr wichtig hierzu der neue § 18 Absatz 12:
  
 ''<sup>1</sup>Darlehensnehmenden, die während des Rückzahlungszeitraums nach Absatz 3 Satz 1 ihren Zahlungs- und Mitwirkungspflichten jeweils rechtzeitig und vollständig nachgekommen sind, ist die verbleibende Darlehensschuld zu erlassen. <sup>2</sup>Sind die Voraussetzungen des Satzes 1 nicht erfüllt, ist dies durch Bescheid festzustellen. <sup>3</sup>Auf Antrag kann zur Vermeidung einer unbilligen Härte die verbleibende Darlehensschuld auch dann erlassen werden, wenn im Rückzahlungsverfahren in nur geringfügigem Umfang gegen die Zahlungs- und Mitwirkungspflichten verstoßen wurde. <sup>4</sup>Der Antrag nach Satz 3 ist binnen eines Monats nach Bekanntgabe eines ablehnenden Bescheids nach Satz 2 zu stellen.'' ''<sup>1</sup>Darlehensnehmenden, die während des Rückzahlungszeitraums nach Absatz 3 Satz 1 ihren Zahlungs- und Mitwirkungspflichten jeweils rechtzeitig und vollständig nachgekommen sind, ist die verbleibende Darlehensschuld zu erlassen. <sup>2</sup>Sind die Voraussetzungen des Satzes 1 nicht erfüllt, ist dies durch Bescheid festzustellen. <sup>3</sup>Auf Antrag kann zur Vermeidung einer unbilligen Härte die verbleibende Darlehensschuld auch dann erlassen werden, wenn im Rückzahlungsverfahren in nur geringfügigem Umfang gegen die Zahlungs- und Mitwirkungspflichten verstoßen wurde. <sup>4</sup>Der Antrag nach Satz 3 ist binnen eines Monats nach Bekanntgabe eines ablehnenden Bescheids nach Satz 2 zu stellen.''
Zeile 34: Zeile 34:
   * Auch elektronisch kann die Erklärung erst ab 01.09.2019 über [[http://bafoegonline.de/|BAföG-online]] abgegeben werden. Dazu ist die Einrichtung eines Accounts ("Online-Kontos") auf dieser BVA-Webseite(([[https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Schule-Ausbildung-Studium/BAfoeG/Bafoeg-online/_documents/leistungsangebot.html|Leistungsangebot von BAföG-online]], abgerufen am 01.08.2019)) erforderlich (eine E-Mail-Adresse wird nach heutigem Stand die Mindestvoraussetzung(([[https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Schule-Ausbildung-Studium/BAfoeG/Bafoeg-online/_funcions/anleitungsmodul_bo-reg_tale.html|Anmeldung mit E-Mail und Kennwort]], abgerufen am 01.08.2019)) dafür sein).   * Auch elektronisch kann die Erklärung erst ab 01.09.2019 über [[http://bafoegonline.de/|BAföG-online]] abgegeben werden. Dazu ist die Einrichtung eines Accounts ("Online-Kontos") auf dieser BVA-Webseite(([[https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Schule-Ausbildung-Studium/BAfoeG/Bafoeg-online/_documents/leistungsangebot.html|Leistungsangebot von BAföG-online]], abgerufen am 01.08.2019)) erforderlich (eine E-Mail-Adresse wird nach heutigem Stand die Mindestvoraussetzung(([[https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Schule-Ausbildung-Studium/BAfoeG/Bafoeg-online/_funcions/anleitungsmodul_bo-reg_tale.html|Anmeldung mit E-Mail und Kennwort]], abgerufen am 01.08.2019)) dafür sein).
  
-Nun ist ein Erlass nach § 18 Abs. 12 BAföG möglich. Es gilt verbindlich, dass das Darlehen innerhalb von 20 Jahren zurückzuzahlen ist. Die maximal 10-jährige Rückzahlungsverlängerung aufgrund von Freistellungen gemäß § 18a Abs. 5 BAföG (alte Fassung) gilt nicht mehr. Und ist der Zeitraum von 20 Jahren bei Ausübung des Wahlrechts schon überschritten, wird das verbliebene Restdarlehen zum nächsten turnusmäßigen Zahlungstermin (in der Regel Dreimonatszeitraum) fällig. Wie es weitergeht siehe unten.+Nun ist ein Erlass nach § 18 Abs. 12 BAföG möglich. Es gilt ab Antragstellung verbindlich, dass das Darlehen innerhalb von 20 Jahren zurückzuzahlen ist. Die maximal 10-jährige Rückzahlungsverlängerung aufgrund von Freistellungen gemäß § 18a Abs. 5 BAföG (alte Fassung) gilt nicht mehr. Und ist der Zeitraum von 20 Jahren bei Ausübung des Wahlrechts schon überschritten, wird das verbliebene Restdarlehen zum nächsten turnusmäßigen Zahlungstermin (in der Regel Dreimonatszeitraum) fällig. Zum weiteren Ablauf siehe unten.
  
 **Ohne Ausübung des Wahlrechts?** **Ohne Ausübung des Wahlrechts?**
Zeile 42: Zeile 42:
 ==== 3.5.2.4 Kooperationserlass ====  ==== 3.5.2.4 Kooperationserlass ==== 
  
-Wenn das Wahlrecht ausgeübt wurde und die Erlassmöglichkeiten in Anspruch genommen werden sollen, prüft das BVA von Amts wegen frühestens 20 Jahre nach dem [[Rückzahlungsbeginn]], ob ein Kooperationserlass gewährt werden kann.+Wenn das Wahlrecht ausgeübt wurde und die Erlassmöglichkeiten in Anspruch genommen werden sollen, prüft das BVA //von Amts wegen// frühestens 20 Jahre nach dem [[Rückzahlungsbeginn]], ob ein Kooperationserlass gewährt werden kann.
  
 Ein Kooperationserlass wird gewährt, wenn die/der DarlehensnehmerIn während des Rückzahlungszeitraumes ihren Zahlungs- und Mitwirkungspflichten vollständig nachgekommen ist. Ein Kooperationserlass wird gewährt, wenn die/der DarlehensnehmerIn während des Rückzahlungszeitraumes ihren Zahlungs- und Mitwirkungspflichten vollständig nachgekommen ist.
erlass.txt · Zuletzt geändert: 2023-12-14 15:39 von bafoegini

Driven by DokuWiki