Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


erlass

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen der Seite angezeigt.

Link zu der Vergleichsansicht

Beide Seiten, vorherige ÜberarbeitungVorherige Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorherige Überarbeitung
Nächste ÜberarbeitungBeide Seiten, nächste Überarbeitung
erlass [2019-11-03 14:12] bafoeginierlass [2019-11-18 15:44] bafoegini
Zeile 95: Zeile 95:
   * bis zum Ablauf des Rückzahlungszeitraums **sämtliche Zahlungsverpflichtungen** einschließlich Kosten- und Zinsforderungen **beglichen wurden //und// höchstens für** die Dauer von insgesamt **150 Tage**n Rückstandszinsen angefallen sind (Zinsen erhebt das BVA, wenn DarlehensnehmerInnen mit einer Zahlung mehr als 45 Tage in den Rückstand geraten sind).   * bis zum Ablauf des Rückzahlungszeitraums **sämtliche Zahlungsverpflichtungen** einschließlich Kosten- und Zinsforderungen **beglichen wurden //und// höchstens für** die Dauer von insgesamt **150 Tage**n Rückstandszinsen angefallen sind (Zinsen erhebt das BVA, wenn DarlehensnehmerInnen mit einer Zahlung mehr als 45 Tage in den Rückstand geraten sind).
  
-Wenn diese Voraussetzungen alle erfüllt sind, wird die verbliebene Darlehensschuld erlassen. Andernfalls wird der Antrag abgelehnt und die verbliebene Darlehensschuld einschließlich etwaiger offener Kosten und Zinsen in einer Summe gefordert.+Wenn diese Voraussetzungen alle erfüllt sind, wird die verbliebene Darlehensschuld erlassen. Andernfalls wird der Antrag abgelehnt und die verbliebene Darlehensschuld einschließlich etwaiger offener Kosten und Zinsen in einer Summe gefordert. Die Fälligkeit (der Zahlungstermin) wird zwischen ein und drei Monate nach der BVA-Entscheidung liegen. 
 + 
 +Wir können nicht (!) verbindlich sagen: [[vorzeitige_rueckzahlung|Nachlässe wegen vorzeitiger Ablösung]] der Darlehens(rest)schuld sind (auf Antrag) nur möglich, so lange noch das BAföG für die DarlehensnehmerIn gilt, ein entsprechender Antrag vor dem Zahlungstermin für die Restschuld erfolgen müsste. 
 + 
 +//Aber// da die vorzeitige Ablösung nur während des Tilgungszeitraumes möglich ist und dieser nach Ausübung des Wahlrechts auf 20 Jahre ("neues Recht") begrenzt ist, kann die Option der vorzeitigen Ablösung der Darlehens(rest)schuld auch bereits nach Ausübung des Wahlrechts entfallen.
  
  
 ==== 3.5.2.6 Stundung ====  ==== 3.5.2.6 Stundung ==== 
  
-Für alle, die einen Erlass endgültig/rechtskräftig abgelehnt bekommen, sei auf die Option der [[Stundung]] hingewiesen.+Für alle, die einen Erlass endgültig/rechtskräftig abgelehnt bekommen, sei auf die Option der [[Stundung]] hingewiesen. Diese beruht dann aber nicht mehr auf einem "DarlehensnehmerIn-Verhältnis" nach BAföG sondern einem "SchuldnerIn-Verhältnis" nach BHO (Bundeshaushaltsordnung).
  
  
erlass.txt · Zuletzt geändert: 2023-12-14 15:39 von bafoegini

Driven by DokuWiki