zahlungsverzug
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zahlungsverzug [2018-03-15 13:47] – bafoegini | zahlungsverzug [2023-12-26 10:32] (aktuell) – bafoegini | ||
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+ | ===== 3.3 Zahlungsverzug ===== | ||
+ | Generell fragwürdig ist die einsetzende horrende Verzinsung in Höhe von 6 % der **gesamten** Darlehensrestschuld bei Zahlungsverzug der fälligen Rückzahlungsrate um mehr als 45 Tage (§ 18 Abs. 2). Weder im Gesetz noch in der Darlehensverordnung ist sichergestellt, | ||
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+ | Auf ein nachgewiesenes Verschulden der DarlehensnehmerIn kommt es beim Verzug //nicht// an. So gehen etwa vom beauftragten Kreditinstitut verschuldete Verzögerungen zu Lasten der DarlehensnehmerIn! | ||
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+ | Verzugszinsen nicht nur auf die ausstehenden Raten, sondern auf die **gesamte** Darlehensrestschuld? | ||
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+ | Hinzu kommt, dass diese Regelung aus unserer Sicht nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz des Artikel 3 Grundgesetz vereinbar ist, da bei verspäteter Zahlung einer monatlichen Rate einE DarlehensnehmerIn mit einer Darlehensrestschuld von 2.500 EUR weitaus besser gestellt ist als einE DarlehensnehmerIn mit einer Darlehensrestschuld von 25.000 EUR, obwohl die ' | ||
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+ | Wie schon bei der gesetzlich vorgesehenen Einzugsermächtigung wird hier deutlich, dass sich die GesetzgeberInnen von vornherein der Risiken entheben wollen, die bei der Gewährung von Darlehen naturgemäß bestehen.((Das Bundesverwaltungsgericht entschied auch darüber am 24.10.1991 unter Aktenzeichen [[https:// | ||
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+ | Besonders hinweisen möchten wir noch darauf, dass auch Zinsbescheide einen zweiten, zusätzlichen Zinsbescheid auslösen können, wenn der im ersten Bescheid genannte Zinsbetrag 45 Tage nach seiner Fälligkeit (zusätzlich zu den laufenden Raten und gegebenenfalls weiteren Beträgen) nicht auf dem Konto der Bundeskasse Halle eingegangen ist. Einige Betroffene geraten auf diese Weise in eine verhängnisvolle ' | ||
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+ | Anfang 2023 wurde uns eine erfolgreiche Klage gegen einen Zinsbescheid nach (rückwirkender) Freistellung bekannt: Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 02.06.2022, ([[https:// | ||
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+ | <fs small>// | ||
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+ | **//Links zu Rechtsvorschriften:// | ||
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+ | **<wrap hi> | ||
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+ | § 18 (2)\\ | ||
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+ | (...) Wenn Darlehensnehmende einen Zahlungstermin um mehr als 45 Tage überschritten haben, ist (...) jeweils der gesamte bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht getilgte Betrag (...) – vorbehaltlich des Gleichbleibens der Rechtslage – mit 6 vom Hundert für das Jahr zu verzinsen. (...)\\ | ||
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+ | https:// | ||
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+ | **<wrap hi> | ||
+ | (Verordnung über die Einziehung der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz geleisteten Darlehen)\\ | ||
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+ | § 8 Zahlungsrückstand\\ | ||
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+ | (1) Nach dem Zahlungstermin werden gesondert erhoben:\\ | ||
+ | - Zinsen nach § 18 Absatz 2 des Gesetzes ab dem auf den Zahlungstermin folgenden Monat, wobei einem Kalendermonat 30 Tage zugrunde zu legen sind. | ||
+ | - 5 Euro Mahnkosten.((ab dem 01.04.2020 waren Mahnkosten von 2,00 € auf 5,00 € erhöht)) | ||
+ | (2) Die Rechtsfolgen nach Absatz 1 treten unabhängig davon ein, ob dem Darlehensnehmer ein Bescheid((gemeint ist ein Rückzahlungsbescheid)) nach § 10 zugegangen ist. Abweichend von Satz 1 treten die Rechtsfolgen nicht ein, solange der Bescheid dem Darlehensnehmer aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen nicht zugegangen ist.\\ | ||
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+ | https:// | ||
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+ | **<wrap hi> | ||
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+ | //Thema:// "Ich habe einen Zinsbescheid erhalten" | ||
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+ | //Das BVA informiert zudem:// "Die Zinsberechnung endet mit dem Tag des Zahlungseingangs bei der Bundeskasse Halle. Falls Sie einen Freistellungs- und/oder Stundungsantrag gestellt haben, **endet die Zinserhebung mit dem Datum des Antragseingangs**." |