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zahlungsverzug

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zahlungsverzug [2018-07-13 16:31] bafoeginizahlungsverzug [2018-07-17 13:08] – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +===== 3.3 Zahlungsverzug =====
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 +Generell fragwürdig ist die einsetzende horrende Verzinsung in Höhe von 6 % der **gesamten** Darlehensrestschuld bei Zahlungsverzug der fälligen Rückzahlungsrate um mehr als 45 Tage. Weder im Gesetz noch in der Darlehensverordnung ist sichergestellt, dass DarlehensnehmerInnen unverzüglich von einem Verzug (durch eine Mahnung) in Kenntnis gesetzt werden, sodass Betroffene mitunter erst Monate später von der inzwischen entstandenen Zinsforderung erfahren, die dann sofort fällig wird und neben den ohnehin fälligen Raten zu entrichten ist.
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 +Auf ein nachgewiesenes Verschulden der DarlehensnehmerIn kommt es beim Verzug //nicht// an. So gehen etwa vom beauftragten Kreditinstitut verschuldete Verzögerungen zu Lasten der DarlehensnehmerIn!
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 +Verzugszinsen nicht nur auf die ausstehenden Raten, sondern auf die gesamte Darlehensrestschuld: Eine derartige Berechnungsweise hat der Bundesgerichtshof 1984 für das Zivilrecht (z.B. Banken) ausdrücklich für sittenwidrig und damit für unwirksam erklärt (Az III ZR 231/82).
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 +Hinzu kommt, dass diese Regelung aus unserer Sicht nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz des Artikel 3 Grundgesetz vereinbar ist, da bei verspäteter Zahlung einer monatlichen Rate einE DarlehensnehmerIn mit einer Darlehensrestschuld von 2.500 EUR weitaus besser gestellt ist als einE DarlehensnehmerIn mit einer Darlehensrestschuld von 25.000 EUR, obwohl die 'Unrechtshandlung' (das Nichtbezahlen einer Rate) in jedem Fall die gleiche wäre.
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 +Wie schon bei der gesetzlich vorgesehenen Einzugsermächtigung wird hier deutlich, dass sich die GesetzgeberInnen von vornherein der Risiken entheben wollen, die bei der Gewährung von Darlehen naturgemäß bestehen.
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 +Besonders hinweisen möchten wir noch darauf, dass auch Zinsbescheide einen zweiten, zusätzlichen Zinsbescheid auslösen können, wenn der im ersten Bescheid genannte Zinsbetrag 45 Tage nach seiner Fälligkeit (zusätzlich zu den laufenden Raten und gegebenenfalls weiteren Beträgen) nicht auf dem Konto der Bundeskasse Halle eingegangen ist. Einige Betroffene geraten auf diese Weise in eine verhängnisvolle 'Zinsspirale', aus der sie nur unter größten (finanziellen) Anstrengungen wieder herauskommen können.
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 +<fs small>//Stand dieser (einzelnen) Seite: 01.01.2004//</fs>
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zahlungsverzug.txt · Zuletzt geändert: 2023-12-26 10:32 von bafoegini

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