zahlungsverzug
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zahlungsverzug [2018-03-15 13:47] – bafoegini | zahlungsverzug [2021-02-28 23:15] – bafoegini | ||
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+ | ===== 3.3 Zahlungsverzug ===== | ||
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+ | Generell fragwürdig ist die einsetzende horrende Verzinsung in Höhe von 6 % der **gesamten** Darlehensrestschuld bei Zahlungsverzug der fälligen Rückzahlungsrate um mehr als 45 Tage. Weder im Gesetz noch in der Darlehensverordnung ist sichergestellt, | ||
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+ | Auf ein nachgewiesenes Verschulden der DarlehensnehmerIn kommt es beim Verzug //nicht// an. So gehen etwa vom beauftragten Kreditinstitut verschuldete Verzögerungen zu Lasten der DarlehensnehmerIn! | ||
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+ | Verzugszinsen nicht nur auf die ausstehenden Raten, sondern auf die gesamte Darlehensrestschuld: | ||
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+ | Hinzu kommt, dass diese Regelung aus unserer Sicht nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz des Artikel 3 Grundgesetz vereinbar ist, da bei verspäteter Zahlung einer monatlichen Rate einE DarlehensnehmerIn mit einer Darlehensrestschuld von 2.500 EUR weitaus besser gestellt ist als einE DarlehensnehmerIn mit einer Darlehensrestschuld von 25.000 EUR, obwohl die ' | ||
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+ | Wie schon bei der gesetzlich vorgesehenen Einzugsermächtigung wird hier deutlich, dass sich die GesetzgeberInnen von vornherein der Risiken entheben wollen, die bei der Gewährung von Darlehen naturgemäß bestehen. | ||
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+ | Besonders hinweisen möchten wir noch darauf, dass auch Zinsbescheide einen zweiten, zusätzlichen Zinsbescheid auslösen können, wenn der im ersten Bescheid genannte Zinsbetrag 45 Tage nach seiner Fälligkeit (zusätzlich zu den laufenden Raten und gegebenenfalls weiteren Beträgen) nicht auf dem Konto der Bundeskasse Halle eingegangen ist. Einige Betroffene geraten auf diese Weise in eine verhängnisvolle ' | ||
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+ | <fs small>// | ||
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+ | Links zu Rechtsvorschriften: | ||
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+ | § 18 (2) BAföG | ||
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+ | ] Wenn Darlehensnehmende einen Zahlungstermin um mehr als 45 Tage | ||
+ | ] überschritten haben, ist (...) jeweils der gesamte bis zu diesem | ||
+ | ] Zeitpunkt noch nicht getilgte Betrag (...) – vorbehaltlich des | ||
+ | ] Gleichbleibens der Rechtslage – mit 6 vom Hundert für das Jahr | ||
+ | ] zu verzinsen. (...) | ||
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+ | https:// | ||
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+ | § 8 Zahlungsrückstand DarlehensV | ||
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+ | ] (1) Nach dem Zahlungstermin werden gesondert erhoben: | ||
+ | ] | ||
+ | ] 1. Zinsen nach § 18 Absatz 2 des Gesetzes ab dem auf den | ||
+ | ] Zahlungstermin folgenden Monat, wobei einem Kalendermonat | ||
+ | ] 30 Tage zugrunde zu legen sind. | ||
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+ | https:// | ||
zahlungsverzug.txt · Zuletzt geändert: 2023-12-26 10:32 von bafoegini