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2.5 Vorzeitige Rückzahlung

Die durch § 6 Darlehensverordnung (Neufassung 2019) geschaffene Möglichkeit, Nachlässe wegen vorzeitiger Ablösung der Darlehens(rest)schuld zu gewähren, ist eine sozialpolitisch problematische Regelung. Die Rückzahlungsbereitschaft mit einem besonderen Anreiz zu fördern, ergibt eine zusätzliche Benachteiligung für BAföG-Em­pfänger­Innen, die über die dazu notwendigen finanziellen Mittel nicht verfügen. Viele Betroffene sind doppelt benachteiligt, wenn sie zum einen sowieso schon einen hohen Darlehensbetrag zurückzuzahlen haben, zum anderen jedoch einen erheblichen Schuldenerlass durch vorzeitige Rückzahlung nicht für sich in Anspruch nehmen können.

Hinzu kommt, dass nicht generell der gleiche Darlehensnachlass in Prozent bei vorzeitiger Rück­­zahlung des Darlehens gewährt wird, sondern lediglich gestaffelte Nachlasssätze zwischen 5\ % und 38\ % (noch bis März 2020: bis 50,5\ %). Die Höhe des Nachlasses richtet sich ausschließlich nach der Höhe des Ablösungsbetrages. Je geringer der Ablösungsbetrag ist, desto geringer ist auch der Nachlass.

Die Tabelle mit den ab April 2020 gültigen Nachlasssätzen findest du hier (am unteren Ende der Seite)
und mit den Sätzen bis März 2020 noch hier.

Ein Nachlass wegen vor­zeitiger Rückzahlung eines Teilbetrages des noch ausstehenden Darlehens kommt für Beträge von mindestens 500 EUR in Betracht.

Die Infoseite des Bundesverwaltungsamtes (BVA) ist seit August 2018 nicht mehr so gut wie zuvor: es muss deutlich der Unterschied zwischen 'noch nicht fälligen Darlehen' sowie der 'Teilablösung' und der 'Ablösung einer Restschuld' beachtet werden. Klarheit schafft hier nur der Antrag auf vorzeitige Rückzahlung beim BVA: über offene Summen, mögliche Erlassquote und Fälligkeit(stermin) des Rückzahlungsbetrages.

Wir möchten zudem auf den wichtigen Aspekt hinweisen, dass in der Frage eines Teilerlasses wegen vorzeitiger Rückzahlung während des gesamten Tilgungszeitraums (max. 30 Jahre, inkl. Zeiten der Freistellung) kein Grund zur Eile besteht, obwohl der Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid Gegenteiliges suggeriert(e): Es steht dir jederzeit während des Tilgungszeitraumes frei, auf Antrag einen Nachlass wegen vorzeitiger Ablösung des (gesamten) Darlehens zu bekommen, wenn du dies wünschst und dazu in der Lage bist!

Es ist demnach zum Beispiel möglich, mehrere Jahre wegen geringen Einkommens von der Rückzahlung freigestellt gewesen zu sein und dann erst das Darlehen vorzeitig zurückzuzahlen, um einen entsprechenden Nachlass zu erhalten.

Genausogut ist es möglich, zunächst mit der Ratenzahlung zu beginnen, den Verlauf der politischen Entwicklung um die BAföG-Volldarlehensregelung abzuwarten und erst im Falle einer unveränderlichen rechtlichen Lage oder wegen besonderer persönlicher Umstände die Darlehensrestschuld vorzeitig abzulösen, um einen (allerdings gegebenenfalls etwas geringer gewordenen) Nachlass zu bekommen.

Die wirtschaftliche, aber auch persönliche Entwicklung der nächsten Jahre lässt sich nicht vorhersagen. So erleben wir es häufig, dass Betroffene durch Krankheit, Arbeitslosigkeit oder andere sogenannte 'Schicksalsschläge' in finanzielle Not geraten und dann die Summe, die sie vorzeitig zurückgezahlt haben (und zum Teil vorher bei Verwandten oder Banken geliehen haben), gut gebrauchen könnten.

NB: Der Teilerlass ist eine Option des BAföGs, nicht jedoch der Stundung nach BHO.

Bis 2011 erwähnten wir zwei Punkte, die vielen Betroffenen nicht mehr relevant erscheinen:

Auch in den Fällen, in denen das dazu nötige Kapital vorhanden ist, empfehlen wir die vorzeitige Rückzahlung aus mehreren Gründen nicht.

Wer sich diesen fragwürdigen finanziellen Vorteil verschaffen will, macht seinen Protest dadurch nicht glaubwürdiger. Außerdem ist es sehr unwahrscheinlich, dass die Bundesregierung einmal vereinnahmte Gelder wieder herausrückt (auch im Falle einer Änderung der Gesetzeslage).

Darüber hinaus sollte immer überlegt werden, ob eine langfristige Geldanlage über den Tilgungszeitraum lukrativer ist, als die 'Rendite', die der Staat bei einer vorzeitigen Rückzahlung gewährt. Infos hierzu veröffentlichte zum Beispiel die Stiftung Warentest.

Der folgende Absatz ist ungültig ab 01.01.2010, seit der Teilerlass wegen Kinderbetreunng nicht mehr möglich ist:

Nicht wenige Frauen werden einige Zeit oder Jahre nach Ihrer vorzeitigen Rückzahlung Mutter und hätten dann unter Umständen bis zu zehn Jahre ihre Darlehensraten als Teilerlass wegen Kinderbetreuung erlassen bekommen können (vgl. 2.2). Dies trifft natürlich auch für Väter zu.

Unverändert gilt aber:

In jedem Fall empfehlen wir dir, nach dem Eintreffen des Feststellungs- und Rückzahlungsbescheides gelassen zu bleiben und dich nicht durch den suggerierten Termindruck für eine vorzeitige Rückzahlung zu einer möglicherweise übereilten Entscheidung hinreißen zu lassen.

Stand dieser (einzelnen) Seite: 15.08.2019

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vorzeitige_rueckzahlung.1571573478.txt.gz · Zuletzt geändert: 2022-02-23 10:52 (Externe Bearbeitung)

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