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Über uns

Erstinformation

1982 beschloss die Regierung Kohl neben anderen unsozialen BAföG-Einschnitten die Volldarlehensregelung: StudentInnen der Jahre 1983 bis 1990 bekamen ihr BAföG als Volldarlehen, während StudentInnen seit Herbst 1990 (innerhalb der Förderungshöchstdauer) nur die Hälfte ihres BAföG zurückzahlen müssen und diejenigen vor dem Herbst 1983 fast den gesamten Betrag bezuschusst erhielten.

Bei durchschnittlich 10 Semestern Studienzeit bedeutete dies bis zu 70.000 DM BAföG-Schulden für mit Höchstsatz geförderte StudentInnen, von denen vielen erst mit dem Eintreffen ihres Feststellungs- und Rückzahlungsbescheides ins Bewusstsein geriet, dass sie jahrelang ihr BAföG tatsächlich als Volldarlehen erhalten haben.

Fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer muss in der Regel mit der Tilgung begonnen werden, wenn das anrechenbare Einkommen 1.225 EUR monatlich (ggf. zzgl. Schonbeträge) übersteigt.

Seit April 2020 beträgt die Höhe der monatlichen Rückzahlungsrate 130 EUR (zuvor, seit Oktober 2002, waren es 105 EUR).

Das BAföG-Volldarlehen 1983-1990 und seine Rückzahlung

Wir von der BAFOEGINI Berlin machen seit Februar 1992 auf diese Problematik aufmerksam. Wir bieten Informationen für Betroffene der BAföG-Volldarlehensregelung und möchten für Öffentlichkeit und Organisation unseres Protestes sorgen. Unser Ziel ist, zu einer Änderung der derzeit bestehenden BAföG-Rückzahlungsregelung(en) zu gelangen.

Dies geschah zunächst durch die Unterstützung des politischen und juristischen Widerstandes gegen alle unsozialen BAföG-Novellierungen seit Herbst 1983.

Darüber hinaus geht es uns um einen anhaltenden und wirksamen Protest gegen unsoziale Rückzahlungsbedingungen, die den Betroffenen (besonders auch alleinerziehenden Eltern) kaum mehr die Sicherung eines angemessenen Lebensstandards ermöglichen.

Zudem gehen wir seit 2016 davon aus, dass die Zahl der 30-Jahre-Verschuldeten ohne Tilgungsmöglichkeit stark ansteigen wird. Ein wichtiger Grund für das Weiterbestehen unserer Initiative ist das Beobachten dieses Phänomens, um dann, sobald uns Einzelfälle mit abweichender Behandlung durch das Bundesverwaltungsamt bekannt werden, agieren zu können.

Mit dieser Website wollen wir dich in die Lage versetzen, deinen Ärger über die Volldarlehensregelung zu äußern und eigene Rechtsansprüche gegenüber den entsprechenden Institutionen anzumelden.

Im Inhaltsverzeichnis (Menü linke Seite) sind die unterschiedlichen Themenschwerpunkte angegeben, die sich bei unserer bisherigen Arbeit als wichtig herausgestellt haben.

Die auf diesen Seiten enthaltenen Informationen zum Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid sowie die Informationen zu den Rückzahlungsbedingungen gelten auch für BAföG-EmpfängerInnen seit Herbst 1990 bis 2001, die ihr BAföG zu 50% als Darlehen gewährt bekommen haben.

Wir hoffen, dir damit einen Leitfaden in die Hand zu geben, der dir bei den vielen auftauchenden Fragen und Problemen weiterhilft.

Historie

Unsere Initiative in Berlin gründete sich 1992, nachdem in Bremen MitstreiterInnen gesucht worden waren. Tausende Betroffene meldeten sich: Erstinfo hieß unser allererstes Flugblatt. Bereits 1994 wandelten wir die Berliner Initiative in einen nicht eigetragenen Verein um, der besonders durch die Website (seit 1998) regen Zuspruch erhält.

Unsere ausführliche Informationsbroschüre haben wir seit 2008 online aktualisiert und 2010 in diese Website integriert. (Die historische Broschüre von 2002 ist im Download-Bereich zu finden.)

Bitte nutze für den Kontakt mit uns ausschließlich E-Mail, Fax oder Brief. Oder schaue bei unserem regelmäßigen, monatlichen Treffen vorbei. Wir möchten unser freiwilliges Engagement nicht durch Telefonanrufe belastet wissen und danken für dein Verständnis.

Stand dieser (einzelnen) Seite: 15.08.2019

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ueber_uns.1590065198.txt.gz · Zuletzt geändert: 2022-02-23 10:52 (Externe Bearbeitung)

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