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ueber_uns [2019-08-18 10:05] bafoeginiueber_uns [2020-05-21 14:48] bafoegini
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 Fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer muss in der Regel mit der Tilgung begonnen werden, wenn das anrechenbare Einkommen 1.225 EUR monatlich (ggf. zzgl. Schonbeträge) übersteigt. Fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer muss in der Regel mit der Tilgung begonnen werden, wenn das anrechenbare Einkommen 1.225 EUR monatlich (ggf. zzgl. Schonbeträge) übersteigt.
  
-Seit Oktober 2002 beträgt die Höhe der monatlichen Rückzahlungsrate 105 EUR. +Seit April 2020 beträgt die Höhe der monatlichen **Rückzahlungsrate 130 EUR** (zuvor, ab Oktober 2002, waren es 105 EUR)
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 ==== Das BAföG-Volldarlehen 1983-1990 und seine Rückzahlung ==== ==== Das BAföG-Volldarlehen 1983-1990 und seine Rückzahlung ====
  
ueber_uns.txt · Zuletzt geändert: 2022-09-15 22:48 von bafoegini

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