ueber_uns
Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen der Seite angezeigt.
Beide Seiten, vorherige ÜberarbeitungVorherige ÜberarbeitungNächste Überarbeitung | Vorherige ÜberarbeitungNächste ÜberarbeitungBeide Seiten, nächste Überarbeitung | ||
ueber_uns [2019-08-18 10:05] – bafoegini | ueber_uns [2020-05-21 14:48] – bafoegini | ||
---|---|---|---|
Zeile 9: | Zeile 9: | ||
Fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer muss in der Regel mit der Tilgung begonnen werden, wenn das anrechenbare Einkommen 1.225 EUR monatlich (ggf. zzgl. Schonbeträge) übersteigt. | Fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer muss in der Regel mit der Tilgung begonnen werden, wenn das anrechenbare Einkommen 1.225 EUR monatlich (ggf. zzgl. Schonbeträge) übersteigt. | ||
- | Seit Oktober 2002 beträgt die Höhe der monatlichen Rückzahlungsrate 105 EUR. | + | Seit April 2020 beträgt die Höhe der monatlichen |
- | \\ | + | |
- | \\ | + | |
==== Das BAföG-Volldarlehen 1983-1990 und seine Rückzahlung ==== | ==== Das BAföG-Volldarlehen 1983-1990 und seine Rückzahlung ==== | ||
ueber_uns.txt · Zuletzt geändert: 2022-09-15 22:48 von bafoegini