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ueber_uns [2019-08-18 10:05] bafoeginiueber_uns [2019-10-28 23:55] bafoegini
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 Fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer muss in der Regel mit der Tilgung begonnen werden, wenn das anrechenbare Einkommen 1.225 EUR monatlich (ggf. zzgl. Schonbeträge) übersteigt. Fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer muss in der Regel mit der Tilgung begonnen werden, wenn das anrechenbare Einkommen 1.225 EUR monatlich (ggf. zzgl. Schonbeträge) übersteigt.
  
-Seit Oktober 2002 beträgt die Höhe der monatlichen Rückzahlungsrate 105 EUR.+Seit Oktober 2002 beträgt die Höhe der monatlichen Rückzahlungsrate 105 EUR, **ab April 2020 sind es 130 EUR**.
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ueber_uns.txt · Zuletzt geändert: 2022-09-15 22:48 von bafoegini

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