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Bei durchschnittlich 10 Semestern Studienzeit bedeutete dies bis zu 70.000 DM BAföG-Schulden für mit Höchstsatz geförderte StudentInnen, | Bei durchschnittlich 10 Semestern Studienzeit bedeutete dies bis zu 70.000 DM BAföG-Schulden für mit Höchstsatz geförderte StudentInnen, | ||
- | Fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer muss in der Regel mit der Tilgung begonnen werden, wenn das anrechenbare Einkommen 1.145 EUR monatlich (ggf. zzgl. Schonbeträge) übersteigt. | + | Fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer muss in der Regel mit der Tilgung begonnen werden, wenn das anrechenbare Einkommen 1.225 EUR monatlich (ggf. zzgl. Schonbeträge) übersteigt. |
Seit Oktober 2002 beträgt die Höhe der monatlichen Rückzahlungsrate 105 EUR. | Seit Oktober 2002 beträgt die Höhe der monatlichen Rückzahlungsrate 105 EUR. |
ueber_uns.txt · Zuletzt geändert: 2022-09-15 22:48 von bafoegini