tilgungszeitraum
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tilgungszeitraum [2018-12-09 22:30] – bafoegini | tilgungszeitraum [2022-10-03 19:20] (aktuell) – bafoegini | ||
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- | ===== 3.5 Tilgungszeitraum ===== | + | ===== 3.5.1 Tilgungszeitraum ===== |
- | **Wir brauchen ein neues Kapitel** über die Aspekte des Tilgungszeitraums (nach § 18a (5) BAföG | + | § 18 BAföG |
- | //Warum?// | + | * **Seit Oktober 2022** sind dies für //**alle**// bewilligten Darlehen **20 Jahre**, also auch die der sogenannten AltschuldnerInnen. (Es sei denn die Voraussetzungen für einen [[erlass|Erlass]] liegen nach 20 Jahren nicht vor: dann bleibt es bei der Rückzahlungsverpflichtung mit einem bis zu maximal 30 Jahre laufenden Tilgungsplan.) |
- | Weil weiterhin die Fragen kommen, warum es keine Verjährung oder einen Erlass gäbe: | + | * **Seit September 2019** waren dies für // |
- | § 18 BAföG sieht eine Rückzahlungsfrist vor, die aber nicht gleichzusetzen ist mit einer Verjährungsfrist oder einem Erlöschenstatbestand: | + | * **__Vor September 2019__ waren es maximal 30 Jahre** (inklusive Zeiten |
- | Nach 30 Jahren wird das (Rest-)Darlehen auf einen Schlag fällig. Ab diesen Zeitpunkt enden die Regelungen nach dem BAföG | + | Ein Erlass war im BAföG bis September 2019 nicht vorgesehen. Das 26. BAföG-Änderungsgesetz |
- | // | + | Weitere Informationen dazu im Abschnitt |
- | Diese Vorschriften nach der BHO besagen, dass der Staat seine Ansprüche zur Not (weiter) stunden kann wenn eine besondere Härte vorliegt. Wer definitiv nichts hat, womit er/sie das Darlehen zurückzahlen könnte, hat also mit der [[Stundung]] noch diese letzte Option. Größter Unterschied zur BAföG-Rückzahlungsregelung: | ||
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- | Ein Erlass ist im BAföG nicht vorgesehen, siehe dazu auch unter den [[haeufig_gestellte_fragen|FAQ]]. | ||
- | ---- | + | Vor der Gesetzesänderung 2019 beschäftigte viele Betroffene, warum es keine Verjährung oder einen Erlass gäbe: |
- | **Spannend!** [[https:// | + | **Vor September 2019** galt, dass **nach 30 Jahren** das (Rest-)Darlehen auf einen Schlag fällig wird. Ab diesem Zeitpunkt enden die Regelungen nach dem BAföG und es greift - wenn von der SchuldnerIn beantragt - die Bundeshaushaltsordnung sowie deren Modalitäten zur Rückzahlung geschuldeter Gelder ([[https:// |
- | > "Wer mit BAföG gefördert wurde, soll nicht lebenslange Schulden fürchten. Die Entscheidung für oder gegen ein Studium soll nicht von Verschuldungsängsten geleitet sein. Dafür werden wir das bisherige System der Darlehensdeckelung ändern: | + | // |
- | > (...)\\ | + | |
- | > Wer den Darlehensanteil seines BAföG trotz nachweisbaren Bemühens aufgrund schlechter wirtschaftlicher Verhältnisse nicht binnen 20 Jahren tilgen kann, dem wird die (Rest-)Schuld erlassen.\\ | + | |
- | > (...)\\ | + | |
- | > Das Gesetz soll bis Frühjahr 2019 fertig sein und im kommenden Herbst in Kraft treten." | + | |
- | Wir sind gespannt, was die angekündigte BAföG-Novelle im Jahr 2019 bringen wird. **Ob diese, rückwirkend, auch VolldarlehensbezieherInnen betreffen soll ist uns noch nicht bekannt.** | + | Diese Vorschriften nach der BHO besagen, dass der Staat seine Ansprüche zur Not (weiter) stunden kann wenn eine besondere Härte vorliegt. Wer definitiv nichts hat, womit er/sie das Darlehen zurückzahlen könnte, hat also mit der [[Stundung]] |
- | ---- | + | **Verjährung** |
- | **Textbaustelle: | + | Und warum gab es keine Verjährung? |
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- | Und warum gibt es keine Verjährung | + | |
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- | Anwaltlich wollen wir noch betrachten und begutachten lassen: | + | |
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- | Es mangelte | + | |
> Der Rückzahlungsanspruch unterlag mangels Vorliegens einer spezialgesetzlicher Verjährungsregelungen im Ausbildungsförderungsrecht, | > Der Rückzahlungsanspruch unterlag mangels Vorliegens einer spezialgesetzlicher Verjährungsregelungen im Ausbildungsförderungsrecht, | ||
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- | **Hier wiederum basteln wir an einem //Beispiel-Tilungszeitraum//** | + | **Beispiel-Tilungszeitraum |
* Beginn des Beispiel-Studiums = Oktober 1987 | * Beginn des Beispiel-Studiums = Oktober 1987 | ||
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* Ende der Beispiel-Förderungshöchstdauer (" | * Ende der Beispiel-Förderungshöchstdauer (" | ||
- | * Vier Jahre und drei Monaten nach dem Ende der Förderungshöchstdauer wurde in der Regel der Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid mit dem Tilgungsplan versendet. Nicht alle Betroffenen haben ihn erhalten (etwa weil dem BVA die aktuelle Anschrift nicht bekannt war).\\ Die Rückzahlung des BAföG-Darlehens beginnt aber **per Gesetz** fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer des zuerst mit Darlehen geförderten Ausbildungsabschnittes.\\ <fs small> | + | * Vier Jahre und drei Monaten nach dem Ende der Förderungshöchstdauer wurde in der Regel der Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid mit dem Tilgungsplan versendet. Nicht alle Betroffenen haben ihn erhalten (etwa weil dem BVA die aktuelle Anschrift nicht bekannt war).\\ Die Rückzahlung des BAföG-Darlehens beginnt aber **per Gesetz** fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer des zuerst mit Darlehen geförderten Ausbildungsabschnittes.\\ <fs small> |
* Beginn des Beispiel-Tilgunszeitraums = Oktober 1996 | * Beginn des Beispiel-Tilgunszeitraums = Oktober 1996 | ||
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**Last but not least: Irritation im Gesetz** | **Last but not least: Irritation im Gesetz** | ||
- | Was hat es mit dem folgenden, fett markierten Satz im Absatz 5 des § 18a BAföG auf sich? | + | Was hat(te) es mit dem folgenden, fett markierten Satz im Absatz 5 des alten § 18a BAföG auf sich? |
- | Der Ablauf der Frist von 20 Jahren nach § 18 Absatz 3 wird, höchstens jedoch bis zu 10 Jahren, durch Zeiten gehemmt, in denen der Darlehensnehmer von der Rückzahlungspflicht freigestellt worden ist. **Dies gilt nicht, soweit das Darlehen nach § 18b Absatz 5 in der bis zum 31. Dezember 2009 geltenden Fassung erlassen worden ist.** | + | "Der Ablauf der Frist von 20 Jahren nach § 18 Absatz 3 wird, höchstens jedoch bis zu 10 Jahren, durch Zeiten gehemmt, in denen der Darlehensnehmer von der Rückzahlungspflicht freigestellt worden ist. **Dies gilt nicht, soweit das Darlehen nach § 18b Absatz 5 in der bis zum 31. Dezember 2009 geltenden Fassung erlassen worden ist.**" |
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tilgungszeitraum.1544391029.txt.gz · Zuletzt geändert: 2022-02-23 10:52 (Externe Bearbeitung)