stundung
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===== 3.6 Stundung ===== | ===== 3.6 Stundung ===== | ||
- | Zunächst: Die **Stundung** nach der Bundeshaushaltsordnung ([[http:// | + | Zunächst: Die **Stundung** nach der Bundeshaushaltsordnung ([[http:// |
* Voraussetzung für eine Stundung ist, dass die sofortige Einziehung fälliger Beträge (Darlehensraten, | * Voraussetzung für eine Stundung ist, dass die sofortige Einziehung fälliger Beträge (Darlehensraten, | ||
- | * Diese ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten sind durch Vorlage entsprechender Nachweise | + | * Diese ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten sind durch Vorlage entsprechender Nachweise |
* Eine Stundung nach § 59 BHO wird nur auf Antrag gewährt. | * Eine Stundung nach § 59 BHO wird nur auf Antrag gewährt. | ||
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* Wenn die Freistellung nicht (mehr) möglich ist bleibt die Stundung als // | * Wenn die Freistellung nicht (mehr) möglich ist bleibt die Stundung als // | ||
- | * Wer eine Stundung in Anspruch nimmt, | + | * Wer eine Stundung in Anspruch nimmt, kann (meistens) |
* //Aber:// Die Stundung ist im Fall eines abgelehnten [[Erlass# | * //Aber:// Die Stundung ist im Fall eines abgelehnten [[Erlass# | ||
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Wir dürfen keine Rechtsberatung machen, möchten aber darauf hinweisen, dass die Option eines [[vorzeitige_rueckzahlung|Nachlasses]] bei vorzeitiger Rückzahlung **nur während des Tilgungszeitraums** (maximal 30 Jahre inklusive Zeiten der Freistellung bzw. 20 Jahre nach neuem Recht) besteht. | Wir dürfen keine Rechtsberatung machen, möchten aber darauf hinweisen, dass die Option eines [[vorzeitige_rueckzahlung|Nachlasses]] bei vorzeitiger Rückzahlung **nur während des Tilgungszeitraums** (maximal 30 Jahre inklusive Zeiten der Freistellung bzw. 20 Jahre nach neuem Recht) besteht. | ||
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stundung.1592431551.txt.gz · Zuletzt geändert: 2022-02-23 10:52 (Externe Bearbeitung)