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stundung

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 ===== 3.6 Stundung ===== ===== 3.6 Stundung =====
  
-Zunächst: Die **Stundung** nach der Bundeshaushaltsordnung ([[http://www.gesetze-im-internet.de/bho/__59.html|§ 59 BHO]]) in Verbindung mit § 7 Darlehensverordnung ([[https://www.bafög.de/de/darlehensverordnung-210.php|DarlehensV]]) ist etwas völlig anderes als eine [[freistellung|Freistellung]] von der Rückzahlungsverpflichtung (nach § 18a BAföG).+Zunächst: Die **Stundung** nach der Bundeshaushaltsordnung ([[http://www.gesetze-im-internet.de/bho/__59.html|§ 59 BHO]]) in Verbindung mit § 7 Darlehensverordnung ([[https://www.gesetze-im-internet.de/darlehensv_2022/index.html|DarlehensV]]) ist etwas völlig anderes als eine [[freistellung|Freistellung]] von der Rückzahlungsverpflichtung (nach § 18a BAföG).
  
   * Voraussetzung für eine Stundung ist, dass die sofortige Einziehung fälliger Beträge (Darlehensraten, Restschuld, Zinsen etc.) für den/die DarlehensnehmerIn mit erheblichen Härten verbunden wäre, also ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten bestehen.   * Voraussetzung für eine Stundung ist, dass die sofortige Einziehung fälliger Beträge (Darlehensraten, Restschuld, Zinsen etc.) für den/die DarlehensnehmerIn mit erheblichen Härten verbunden wäre, also ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten bestehen.
  
-  * Diese ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten sind durch Vorlage entsprechender Nachweise hoher Ausgaben bei zu geringem Einkommen //und// Vermögen (!) glaubhaft zu machen.+  * Diese ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten sind durch Vorlage entsprechender Nachweise laufender monatlicher Ausgaben bei zu geringem Einkommen //und// Vermögen (!) glaubhaft zu machen.
  
   * Eine Stundung nach § 59 BHO wird nur auf Antrag gewährt.   * Eine Stundung nach § 59 BHO wird nur auf Antrag gewährt.
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 DarlehensnehmerInnen mit geringem Einkommen sollten möglichst immer erst eine Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung nach § 18 a BAföG beantragen. DarlehensnehmerInnen mit geringem Einkommen sollten möglichst immer erst eine Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung nach § 18 a BAföG beantragen.
  
-Wenn die Freistellung nicht (mehr) möglich ist bleibt die Stundung als //Notbremse// allemal eine wichtige Option, da für Betroffene mit Zahlungsverzug bei fällig gewordenen Rückzahlungsraten die [[zahlungsverzug|Strafzinsen des BAföG]] vermieden werden können!+  * Wenn die Freistellung nicht (mehr) möglich ist bleibt die Stundung als //Notbremse// allemal eine wichtige Option, da für Betroffene mit Zahlungsverzug bei fällig gewordenen Rückzahlungsraten die [[zahlungsverzug|Strafzinsen des BAföG]] vermieden werden können!
  
-Zudem ist die Stundung im Fall eines abgelehnten [[Erlass|Erlassantrages]] eine Möglichkeit der Pfändungsvermeidung.+  * Wer eine Stundung in Anspruch nimmt, kann (meistens) später nicht mehr vom [[Erlass#kooperationserlass|Schuldenerlass]] nach 20 Jahren profitieren.
  
-Auch für eine (manchmal überraschend erhaltene) Vollstreckungsankündigung weist das BVA auf die [[https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Schule-Ausbildung-Studium/BAfoeG/4-Rueckzahlungszeitraum/Sonstige-Forderungsbescheide/Vollstreckungsankuendigung/vollstreckungsankuendigung_node.html|Option einer Stundung]] hin.+  * //Aber:// Die Stundung ist im Fall eines abgelehnten [[Erlass#haertefallerlass|Erlassantrages]] eine Möglichkeit der Pfändungsvermeidung. 
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 +  * Auch für eine (manchmal überraschend erhaltene) Vollstreckungsankündigung weist das BVA auf die [[https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Schule-Ausbildung-Studium/BAfoeG/4-Rueckzahlungszeitraum/Sonstige-Forderungsbescheide/Vollstreckungsankuendigung/vollstreckungsankuendigung_node.html|Option einer Stundung]] hin.
  
 Die Stundung nach § 59 BHO bietet weitergehende Möglichkeiten, der konkreten finanziellen Situation der DarlehensnehmerIn Rechnung zu tragen als die rein an der Höhe des anrechenbaren Einkommens orientierte Freistellung. Zudem kann über die Höhe von (eventuellen) Tilgungsraten der gestundeten Beträge mit dem BVA verhandelt werden (nicht zu verwechseln mit der Höhe der Rückzahlungsraten nach dem BAföG!). Die Stundung nach § 59 BHO bietet weitergehende Möglichkeiten, der konkreten finanziellen Situation der DarlehensnehmerIn Rechnung zu tragen als die rein an der Höhe des anrechenbaren Einkommens orientierte Freistellung. Zudem kann über die Höhe von (eventuellen) Tilgungsraten der gestundeten Beträge mit dem BVA verhandelt werden (nicht zu verwechseln mit der Höhe der Rückzahlungsraten nach dem BAföG!).
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 Wir dürfen keine Rechtsberatung machen, möchten aber darauf hinweisen, dass die Option eines [[vorzeitige_rueckzahlung|Nachlasses]] bei vorzeitiger Rückzahlung **nur während des Tilgungszeitraums** (maximal 30 Jahre inklusive Zeiten der Freistellung bzw. 20 Jahre nach neuem Recht) besteht. Wir dürfen keine Rechtsberatung machen, möchten aber darauf hinweisen, dass die Option eines [[vorzeitige_rueckzahlung|Nachlasses]] bei vorzeitiger Rückzahlung **nur während des Tilgungszeitraums** (maximal 30 Jahre inklusive Zeiten der Freistellung bzw. 20 Jahre nach neuem Recht) besteht.
  
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stundung.1578218643.txt.gz · Zuletzt geändert: 2022-02-23 10:52 (Externe Bearbeitung)

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