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stundung

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 ===== 3.6 Stundung ===== ===== 3.6 Stundung =====
  
-Zunächst: Die **Stundung** nach der Bundeshaushaltsordnung ([[http://www.gesetze-im-internet.de/bho/__59.html|§ 59 BHO]]) in Verbindung mit § 7 Darlehensverordnung ([[https://www.gesetze-im-internet.de/darlehensv_1980/index.html|DarlehensV]]) ist etwas völlig anderes als eine [[freistellung|Freistellung]] von der Rückzahlungsverpflichtung (nach § 18a BAföG).+Zunächst: Die **Stundung** nach der Bundeshaushaltsordnung ([[http://www.gesetze-im-internet.de/bho/__59.html|§ 59 BHO]]) in Verbindung mit § 7 Darlehensverordnung ([[https://www.gesetze-im-internet.de/darlehensv_2022/index.html|DarlehensV]]) ist etwas völlig anderes als eine [[freistellung|Freistellung]] von der Rückzahlungsverpflichtung (nach § 18a BAföG).
  
   * Voraussetzung für eine Stundung ist, dass die sofortige Einziehung fälliger Beträge (Darlehensraten, Restschuld, Zinsen etc.) für den/die DarlehensnehmerIn mit erheblichen Härten verbunden wäre, also ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten bestehen.   * Voraussetzung für eine Stundung ist, dass die sofortige Einziehung fälliger Beträge (Darlehensraten, Restschuld, Zinsen etc.) für den/die DarlehensnehmerIn mit erheblichen Härten verbunden wäre, also ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten bestehen.
stundung.txt · Zuletzt geändert: 2023-05-14 10:55 von bafoegini

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