stundung
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- | Zunächst: Die **Stundung** nach der Bundeshaushaltsordnung ([[http:// | + | Zunächst: Die **Stundung** nach der Bundeshaushaltsordnung ([[http:// |
* Voraussetzung für eine Stundung ist, dass die sofortige Einziehung fälliger Beträge (Darlehensraten, | * Voraussetzung für eine Stundung ist, dass die sofortige Einziehung fälliger Beträge (Darlehensraten, | ||
- | * Diese ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten sind durch Vorlage entsprechender Nachweise | + | * Diese ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten sind durch Vorlage entsprechender Nachweise |
* Eine Stundung nach § 59 BHO wird nur auf Antrag gewährt. | * Eine Stundung nach § 59 BHO wird nur auf Antrag gewährt. | ||
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Wir dürfen keine Rechtsberatung machen, möchten aber darauf hinweisen, dass die Option eines [[vorzeitige_rueckzahlung|Nachlasses]] bei vorzeitiger Rückzahlung **nur während des Tilgungszeitraums** (maximal 30 Jahre inklusive Zeiten der Freistellung bzw. 20 Jahre nach neuem Recht) besteht. | Wir dürfen keine Rechtsberatung machen, möchten aber darauf hinweisen, dass die Option eines [[vorzeitige_rueckzahlung|Nachlasses]] bei vorzeitiger Rückzahlung **nur während des Tilgungszeitraums** (maximal 30 Jahre inklusive Zeiten der Freistellung bzw. 20 Jahre nach neuem Recht) besteht. | ||
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stundung.txt · Zuletzt geändert: 2023-05-14 10:55 von bafoegini