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stundung

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stundung [2020-06-18 00:05] bafoeginistundung [2021-07-21 11:39] – "laufende monatliche Ausgaben" statt "hoher Ausgaben" bafoegini
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   * Voraussetzung für eine Stundung ist, dass die sofortige Einziehung fälliger Beträge (Darlehensraten, Restschuld, Zinsen etc.) für den/die DarlehensnehmerIn mit erheblichen Härten verbunden wäre, also ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten bestehen.   * Voraussetzung für eine Stundung ist, dass die sofortige Einziehung fälliger Beträge (Darlehensraten, Restschuld, Zinsen etc.) für den/die DarlehensnehmerIn mit erheblichen Härten verbunden wäre, also ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten bestehen.
  
-  * Diese ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten sind durch Vorlage entsprechender Nachweise hoher Ausgaben bei zu geringem Einkommen //und// Vermögen (!) glaubhaft zu machen.+  * Diese ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten sind durch Vorlage entsprechender Nachweise laufender monatlicher Ausgaben bei zu geringem Einkommen //und// Vermögen (!) glaubhaft zu machen.
  
   * Eine Stundung nach § 59 BHO wird nur auf Antrag gewährt.   * Eine Stundung nach § 59 BHO wird nur auf Antrag gewährt.
stundung.txt · Zuletzt geändert: 2023-05-14 10:55 von bafoegini

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