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stundung

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stundung [2020-01-04 23:45] bafoeginistundung [2020-02-18 23:24] bafoegini
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 DarlehensnehmerInnen mit geringem Einkommen sollten möglichst immer erst eine Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung nach § 18 a BAföG beantragen. DarlehensnehmerInnen mit geringem Einkommen sollten möglichst immer erst eine Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung nach § 18 a BAföG beantragen.
  
-Wenn die Freistellung nicht (mehr) möglich ist bleibt die Stundung als //Notbremse// allemal eine wichtige Option, da für Betroffene mit Zahlungsverzug bei fällig gewordenen Rückzahlungsraten die [[zahlungsverzug|Strafzinsen des BAföG]] vermieden werden können!+  * Wenn die Freistellung nicht (mehr) möglich ist bleibt die Stundung als //Notbremse// allemal eine wichtige Option, da für Betroffene mit Zahlungsverzug bei fällig gewordenen Rückzahlungsraten die [[zahlungsverzug|Strafzinsen des BAföG]] vermieden werden können!
  
-Zudem ist die Stundung im Fall eines abgelehnten [[Erlass|Erlassantrages]] eine Möglichkeit der Pfändungsvermeidung.+  * Wer eine Stundung in Anspruch nimmt, kann später nicht mehr vom [[Erlass#kooperationserlass|Schuldenerlass]] nach 20 Jahren profitieren.
  
-Auch für eine (manchmal überraschend erhaltene) Vollstreckungsankündigung weist das BVA auf die [[https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Schule-Ausbildung-Studium/BAfoeG/4-Rueckzahlungszeitraum/Sonstige-Forderungsbescheide/Vollstreckungsankuendigung/vollstreckungsankuendigung_node.html|Option einer Stundung]] hin.+  * Allerdings ist die Stundung im Fall eines abgelehnten [[Erlass#haertefallerlass|Erlassantrages]] eine Möglichkeit der Pfändungsvermeidung. 
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 +  * Auch für eine (manchmal überraschend erhaltene) Vollstreckungsankündigung weist das BVA auf die [[https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Schule-Ausbildung-Studium/BAfoeG/4-Rueckzahlungszeitraum/Sonstige-Forderungsbescheide/Vollstreckungsankuendigung/vollstreckungsankuendigung_node.html|Option einer Stundung]] hin.
  
 Die Stundung nach § 59 BHO bietet weitergehende Möglichkeiten, der konkreten finanziellen Situation der DarlehensnehmerIn Rechnung zu tragen als die rein an der Höhe des anrechenbaren Einkommens orientierte Freistellung. Zudem kann über die Höhe von (eventuellen) Tilgungsraten der gestundeten Beträge mit dem BVA verhandelt werden (nicht zu verwechseln mit der Höhe der Rückzahlungsraten nach dem BAföG!). Die Stundung nach § 59 BHO bietet weitergehende Möglichkeiten, der konkreten finanziellen Situation der DarlehensnehmerIn Rechnung zu tragen als die rein an der Höhe des anrechenbaren Einkommens orientierte Freistellung. Zudem kann über die Höhe von (eventuellen) Tilgungsraten der gestundeten Beträge mit dem BVA verhandelt werden (nicht zu verwechseln mit der Höhe der Rückzahlungsraten nach dem BAföG!).
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 Problematisch bleibt jedoch die mit einer zu beantragenden Stundung gemäß § 59 BHO verbundene Zinspflicht, weil sich dadurch die Rückzahlungsverpflichtung der Summe nach erhöht. //(Dieser Hinweis relativiert sich durch die seit 2012 bestehende Niedrigzinslage.)// Problematisch bleibt jedoch die mit einer zu beantragenden Stundung gemäß § 59 BHO verbundene Zinspflicht, weil sich dadurch die Rückzahlungsverpflichtung der Summe nach erhöht. //(Dieser Hinweis relativiert sich durch die seit 2012 bestehende Niedrigzinslage.)//
  
-Wir dürfen keine Rechtsberatung machen, möchten aber darauf hinweisen, dass die Option eines [[vorzeitige_rueckzahlung|Nachlasses]] bei vorzeitiger Rückzahlung **nur während des Tilgungszeitraums** (maximal 30 Jahreinklusive Zeiten der Freistellung) besteht.+Wir dürfen keine Rechtsberatung machen, möchten aber darauf hinweisen, dass die Option eines [[vorzeitige_rueckzahlung|Nachlasses]] bei vorzeitiger Rückzahlung **nur während des Tilgungszeitraums** (maximal 30 Jahre inklusive Zeiten der Freistellung bzw. 20 Jahre nach neuem Recht) besteht.
  
-<fs small>//Stand dieser (einzelnen) Seite: 01.08.2019//</fs>+<fs small>//Stand dieser (einzelnen) Seite: 18.02.2020//</fs>
  
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stundung.txt · Zuletzt geändert: 2023-05-14 10:55 von bafoegini

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