stundung
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* Voraussetzung für eine Stundung ist, dass die sofortige Einziehung fälliger Beträge (Darlehensraten, | * Voraussetzung für eine Stundung ist, dass die sofortige Einziehung fälliger Beträge (Darlehensraten, | ||
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- | Problematisch bleibt jedoch die mit einer zu beantragenden Stundung gemäß § 59 BHO verbundene Zinspflicht, | + | Problematisch bleibt jedoch die mit einer zu beantragenden Stundung gemäß § 59 BHO verbundene Zinspflicht, |
- | Wir dürfen keine Rechtsberatung machen, möchten aber darauf hinweisen, dass die Option eines [[vorzeitige_rueckzahlung|Nachlasses]] bei vorzeitiger Rückzahlung **nur während des Tilgungszeitraums** (maximal 30 Jahre, inklusive Zeiten der Freistellung) besteht. | + | Wir dürfen keine Rechtsberatung machen, möchten aber darauf hinweisen, dass die Option eines [[vorzeitige_rueckzahlung|Nachlasses]] bei vorzeitiger Rückzahlung **nur während des Tilgungszeitraums** (maximal 30 Jahre inklusive Zeiten der Freistellung |
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stundung.txt · Zuletzt geändert: 2023-05-14 10:55 von bafoegini