stundung
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Wenn die Freistellung nicht (mehr) möglich ist bleibt die Stundung als // | Wenn die Freistellung nicht (mehr) möglich ist bleibt die Stundung als // | ||
- | Auch für die (manchmal überraschend | + | Zudem ist die Stundung im Fall eines abgelehnten [[Erlass|Erlassantrages]] eine Möglichkeit der Pfändungsvermeidung. |
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+ | Auch für eine (manchmal überraschend | ||
Die Stundung nach § 59 BHO bietet weitergehende Möglichkeiten, | Die Stundung nach § 59 BHO bietet weitergehende Möglichkeiten, | ||
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Wir dürfen keine Rechtsberatung machen, möchten aber darauf hinweisen, dass die Option eines [[vorzeitige_rueckzahlung|Nachlasses]] bei vorzeitiger Rückzahlung **nur während des Tilgungszeitraums** (maximal 30 Jahre, inklusive Zeiten der Freistellung) besteht. | Wir dürfen keine Rechtsberatung machen, möchten aber darauf hinweisen, dass die Option eines [[vorzeitige_rueckzahlung|Nachlasses]] bei vorzeitiger Rückzahlung **nur während des Tilgungszeitraums** (maximal 30 Jahre, inklusive Zeiten der Freistellung) besteht. | ||
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stundung.txt · Zuletzt geändert: 2023-05-14 10:55 von bafoegini