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Willkommen bei der BAFOEGINI


Auf unseren Seiten findest du Informationen zum Thema:

Das BAföG-Volldarlehen 1983-1990 und seine Rückzahlung

Wir von der BAFOEGINI Berlin machen seit Februar 1992 auf diese Problematik aufmerksam.
Wir bieten Informationen für Betroffene der BAföG-Volldarlehensregelung und möchten für Öffentlichkeit und Organisation unseres Protestes sorgen. Unser Ziel ist, zu einer Änderung der derzeit bestehenden BAföG-Rückzahlungsregelung(en) zu gelangen.

Seit Verkündung des 26. BAföG-Änderungsgesetzes im Bundesgesetzblatt am 15. Juli 2019 stellt das Bundesverwaltungsamt (BVA) wichtige Hinweise, insbesondere auch zum (online anwendbaren) „Wahlrecht“ ab 2. September 2019 bereit.

Darauf baut unser neues Kapitel Erlassmöglichkeiten auf.

Seit Mitte Oktober 2019 versendet das Bundesverwaltungsamt Änderungsbescheide, die auf die (neue) gesetzliche Mindestrate von 130 EUR pro Monat ab April 2020 hinweisen.

Bereits gewährte Freistellungen sind auch nach Erhalt dieses Ratenhöhenänderungsbescheides weiterhin gültig.

Im Bescheid findet sich ein Tilgungsplan, der die Erhöhung der Raten nach Ablauf der jeweiligen Freistellung berücksichtigt. Das kann ein Satz sein wie „unter Berücksichtigung der Höhe Ihres Darlehens und des gesetzlich begrenzten Rückzahlungszeitraums setze ich die Ratenhöhe für Sie ab dem 01.04.2020 auf monatlich XYZ,00 EUR fest“, oft mit der Ergänzung „Ihre bisherige Ratenhöhe bleibt bestehen. Der Ihnen bereits bekannte Tilgungsplan ist weiterhin güItig.“

Und wer da eine Monatsrate mit über 130 EUR genannt bekommt darf sich zu den „AltschuldnerInnen“ zählen, bei denen die schon länger andauernde Freistellung die verbleibende gesetzliche Rückzahlungsfrist verkürzt, was zu entsprechend höheren monatlichen Rückzahlungsraten führen kann. Quasi reicht die Zeit des Tilgungszeitraumes (30 Jahre nach altem Recht) dann nicht mehr aus (besonders bei hohen Darlehenssummen), um die Darlehens(rest)schuld nach dem (theoretischen) Ende der Freistellung in regulären Monatsraten zu zahlen.

Änderungen der Ratenhöhe können aber auch durch die neuen Freistellungsgrenzen und eine Neuberechnung bedingt sein.

  • Um das Webangebot der BAFOEGINI anzusehen (Nutzungshinweis siehe unten!) verwende bitte das Menü am linken Seitenrand (mobile Geräte: Seitenleiste).

[Stand: 28.10.2019]


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start.1572331127.txt.gz · Zuletzt geändert: 2022-02-23 10:51 (Externe Bearbeitung)

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