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start [2019-11-21 09:54] bafoeginistart [2020-04-26 15:21] bafoegini
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 Wir bieten Informationen für Betroffene der BAföG-Volldarlehensregelung und möchten für Öffentlichkeit und Organisation unseres Protestes sorgen. Unser Ziel ist, zu einer Änderung der derzeit bestehenden BAföG-Rückzahlungsregelung(en) zu gelangen. Wir bieten Informationen für Betroffene der BAföG-Volldarlehensregelung und möchten für Öffentlichkeit und Organisation unseres Protestes sorgen. Unser Ziel ist, zu einer Änderung der derzeit bestehenden BAföG-Rückzahlungsregelung(en) zu gelangen.
  
-<WRAP center round tip 60%> +  Um das **Webangebot der BAFOEGINI** anzusehen (Nutzungshinweis siehe unten!verwende bitte das **Menü am linken Seitenrand** (mobile Geräte: ''Seitenleiste'').
-Seit Verkündung des 26. BAföG-Änderungsgesetzes im Bundesgesetzblatt am 15. Juli 2019((Link [[https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl119s1048.pdf%27%5D__1574326386265|zum Gesetzestext]] im Bundesgesetzblatt)) stellt das Bundesverwaltungsamt (BVA[[https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Schule-Ausbildung-Studium/BAfoeG/bafoeg_node.html#|wichtige Hinweise]], insbesondere auch zum (online anwendbaren"Wahlrecht" ab 2. September 2019 bereit.+
  
-Darauf baut unser neues Kapitel [[Erlass|Erlassmöglichkeiten]] auf. +  * Dieses **Symbol {{:pdf-hinweis.png?nolink|}} am rechten Seitenrand** bedeutet: die jeweilige Seite als PDF downloaden.
-</WRAP>+
  
-<WRAP center round important 90%> +<fs small>//[Stand03.04.2020]//</fs>
-Und ein anderes (!) Thema:+
  
-Seit Mitte Oktober 2019 versendet das Bundesverwaltungsamt Änderungsbescheide, die auf die **(neue) gesetzliche Mindestrate** von 130 EUR pro Monat ab April 2020 hinweisen. 
- 
-**Bereits gewährte Freistellungen sind auch nach Erhalt dieses Ratenhöhenänderungsbescheides weiterhin gültig.** 
- 
-Die individuelle Rate ab (frühestens) April 2020 steht in einem Satz wie "unter Berücksichtigung der Höhe Ihres Darlehens und des gesetzlich begrenzten Rückzahlungszeitraums setze ich die Ratenhöhe für Sie 
-ab dem 01.04.2020 auf monatlich XYZ,00 EUR fest". 
- 
-Im Bescheid findet sich ein Tilgungsplan, der die Erhöhung der Raten nach Ablauf der jeweiligen Freistellung berücksichtigt. Oft ist es auch nur: "Ihre bisherige Ratenhöhe bleibt bestehen. Der Ihnen bereits bekannte Tilgungsplan ist weiterhin gültig." 
- 
-Und wer da (wenn nicht schon in früheren Bescheiden!) eine Monatsrate mit über 130 EUR genannt bekommt/bekam darf sich zu den sogenannten "AltschuldnerInnen" zählen, bei denen die schon länger andauernde Freistellung die verbleibende gesetzliche Rückzahlungsfrist verkürzt, was zu entsprechend höheren monatlichen Rückzahlungsraten führen kann. Quasi reicht dann die Zeit des [[tilgungszeitraum|Tilgungszeitraumes]] (30 Jahre nach altem Recht) nicht mehr aus (besonders bei hohen Darlehenssummen), um die Darlehens(rest)schuld nach dem (theoretischen) Ende der Freistellung in regulären Monatsraten zu zahlen. 
- 
-Änderungen der Ratenhöhe können in speziellen Fällen aber auch durch die neuen [[ratenhoehe_und_freibetraege|Freistellungsgrenzen]] und eine Neuberechnung bedingt sein. 
-</WRAP> 
- 
-  * Um das **Webangebot der BAFOEGINI** anzusehen (Nutzungshinweis siehe unten!) verwende bitte das Menü am linken Seitenrand (mobile Geräte: ''Seitenleiste''). 
- 
-<fs small>//[Stand: 21.11.2019]//</fs>\\  
-\\   
   * Alle, die **Fragen zur Beantragung von BAföG** haben, können sich beispielsweise hier informieren: http://www.bafoeg-rechner.de   * Alle, die **Fragen zur Beantragung von BAföG** haben, können sich beispielsweise hier informieren: http://www.bafoeg-rechner.de
  
start.txt · Zuletzt geändert: 2023-12-14 15:20 von bafoegini

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