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start [2019-10-28 23:51] bafoeginistart [2019-10-28 23:51] bafoegini
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 Seit Mitte Oktober 2019 versendet das Bundesverwaltungsamt Änderungsbescheide, die auf die **(neue) gesetzliche Mindestrate** von 130 EUR pro Monat ab April 2020 hinweisen. Seit Mitte Oktober 2019 versendet das Bundesverwaltungsamt Änderungsbescheide, die auf die **(neue) gesetzliche Mindestrate** von 130 EUR pro Monat ab April 2020 hinweisen.
  
-Bereits gewährte Freistellungen sind auch nach Erhalt dieses Ratenhöhenänderungsbescheides weiterhin gültig.+**Bereits gewährte Freistellungen sind auch nach Erhalt dieses Ratenhöhenänderungsbescheides weiterhin gültig.**
  
 Im Bescheid findet sich ein Tilgungsplan, der die Erhöhung der Raten nach Ablauf der jeweiligen Freistellung berücksichtigt. Das kann ein Satz sein wie "unter Berücksichtigung der Höhe Ihres Darlehens und des gesetzlich begrenzten Rückzahlungszeitraums setze ich die Ratenhöhe für Sie Im Bescheid findet sich ein Tilgungsplan, der die Erhöhung der Raten nach Ablauf der jeweiligen Freistellung berücksichtigt. Das kann ein Satz sein wie "unter Berücksichtigung der Höhe Ihres Darlehens und des gesetzlich begrenzten Rückzahlungszeitraums setze ich die Ratenhöhe für Sie
start.txt · Zuletzt geändert: 2023-12-14 15:20 von bafoegini

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