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-Seit Verkündung des 26. BAföG-Änderungsgesetzes im [[https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl119s1048.pdf%27%5D__1563203336313|Bundesgesetzblatt]] am 15. Juli 2019 stellt das Bundesverwaltungsamt (BVA) [[https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Schule-Ausbildung-Studium/BAfoeG/bafoeg_node.html#|wichtige Hinweise]], insbesondere auch zum (online anwendbaren) "Wahlrecht" ab 2. September 2019 bereit.+Seit Verkündung des 26. BAföG-Änderungsgesetzes im Bundesgesetzblatt am 15. Juli 2019((Link [[https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl119s1048.pdf%27%5D__1574326386265|zum Gesetzestext]] im Bundesgesetzblatt)) stellt das Bundesverwaltungsamt (BVA) [[https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Schule-Ausbildung-Studium/BAfoeG/bafoeg_node.html#|wichtige Hinweise]], insbesondere auch zum (online anwendbaren) "Wahlrecht" ab 2. September 2019 bereit.
  
 Darauf baut unser neues Kapitel [[Erlass|Erlassmöglichkeiten]] auf. Darauf baut unser neues Kapitel [[Erlass|Erlassmöglichkeiten]] auf.
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 +**Das Zeitfenster für die Ausübung des Wahlrechts endet am 29.02.2020!**
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-Seit Mitte Oktober 2019 versendet das Bundesverwaltungsamt Änderungsbescheide, die auf die (neuegesetzliche Mindestrate von 130 EUR pro Monat ab April 2020 hinweisen.+Und ein anderes (!Thema:
  
-Bereits gewährte Freistellungen sind auch nach Erhalt dieses Ratenhöhenänderungsbescheides weiterhin gültig.+Seit Mitte Oktober 2019 versendet das Bundesverwaltungsamt Änderungsbescheide, die auf die **(neue) gesetzliche Mindestrate** von 130 EUR pro Monat ab April 2020 hinweisen.
  
-Im Bescheid findet sich entweder ein Tilgungsplan, der die Erhöhung der Raten nach Ablauf der jeweiligen Freistellung berücksichtigtOft ist das auch einfach ein Satz wie "unter Berücksichtigung der Höhe Ihres Darlehens und des gesetzlich begrenzten Ruckzahlungszeitraums setze ich die Ratenhöhe für Sie+**Bereits gewährte Freistellungen sind auch nach Erhalt dieses Ratenhöhenänderungsbescheides weiterhin gültig.** 
 + 
 +Die individuelle Rate ab (frühestens) April 2020 steht in einem Satz wie "unter Berücksichtigung der Höhe Ihres Darlehens und des gesetzlich begrenzten Rückzahlungszeitraums setze ich die Ratenhöhe für Sie
 ab dem 01.04.2020 auf monatlich XYZ,00 EUR fest". ab dem 01.04.2020 auf monatlich XYZ,00 EUR fest".
  
-Und wer da eine Rate mit über 130 EUR genannt bekommt ...+Im Bescheid findet sich ein Tilgungsplan, der die Erhöhung der Raten nach Ablauf der jeweiligen Freistellung berücksichtigt. Oft ist es auch nur: "Ihre bisherige Ratenhöhe bleibt bestehen. Der Ihnen bereits bekannte Tilgungsplan ist weiterhin gültig." 
 + 
 +Und wer da (wenn nicht schon in früheren Bescheiden!) eine Monatsrate mit über 130 EUR genannt bekommt/bekam darf sich zu den sogenannten "AltschuldnerInnen" zählen, bei denen die schon länger andauernde Freistellung die verbleibende gesetzliche Rückzahlungsfrist verkürzt, was zu entsprechend höheren monatlichen Rückzahlungsraten führen kannQuasi reicht dann die Zeit des [[tilgungszeitraum|Tilgungszeitraumes]] (30 Jahre nach altem Recht) nicht mehr aus (besonders bei hohen Darlehenssummen), um die Darlehens(rest)schuld nach dem (theoretischen) Ende der Freistellung in regulären Monatsraten zu zahlen. 
 + 
 +Änderungen der Ratenhöhe können in speziellen Fällen aber auch durch die neuen [[ratenhoehe_und_freibetraege|Freistellungsgrenzen]] und eine Neuberechnung bedingt sein.
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   * Um das **Webangebot der BAFOEGINI** anzusehen (Nutzungshinweis siehe unten!) verwende bitte das Menü am linken Seitenrand (mobile Geräte: ''Seitenleiste'').   * Um das **Webangebot der BAFOEGINI** anzusehen (Nutzungshinweis siehe unten!) verwende bitte das Menü am linken Seitenrand (mobile Geräte: ''Seitenleiste'').
  
-<fs small>//[Stand: 15.10.2019]//</fs>\\ +<fs small>//[Stand: 01.02.2020]//</fs>\\ 
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   * Alle, die **Fragen zur Beantragung von BAföG** haben, können sich beispielsweise hier informieren: http://www.bafoeg-rechner.de   * Alle, die **Fragen zur Beantragung von BAföG** haben, können sich beispielsweise hier informieren: http://www.bafoeg-rechner.de
start.txt · Zuletzt geändert: 2023-12-14 15:20 von bafoegini

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