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 Die Bundesregierung Schröder mit der Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) hatte 1999 zunächst eine 20. BAföG-Novelle in Kraft gesetzt. Mit dieser Novelle beseitigten die SPD und die Grünen die eklatantesten Verschlechterungen der noch von der Kohl-Regierung eingeführten 18. BAföG-Novelle - leider mit Ausnahme der Studienabschlussförderung als verzinsliches Bankdarlehen. Außerdem wurden die Freibeträge beim BAföG zum 1. Oktober 1999 (erneut) um 6 % angehoben. Die Bundesregierung Schröder mit der Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) hatte 1999 zunächst eine 20. BAföG-Novelle in Kraft gesetzt. Mit dieser Novelle beseitigten die SPD und die Grünen die eklatantesten Verschlechterungen der noch von der Kohl-Regierung eingeführten 18. BAföG-Novelle - leider mit Ausnahme der Studienabschlussförderung als verzinsliches Bankdarlehen. Außerdem wurden die Freibeträge beim BAföG zum 1. Oktober 1999 (erneut) um 6 % angehoben.
  
-Zum 1. April 2001 trat das Ausbildungsförderungsreformgesetz (AföRG) inkraft. Hierbei handelte es sich nicht um die jahrelang angekündigte und diskutierte echte Strukturreform des BAföG, wohl aber um weit reichende Änderungen innerhalb des bestehenden Systems des BAföG - auch bei den Rückzahlungsbedingungen.+Zum 1. April 2001 trat das Ausbildungsförderungsreformgesetz (AföRG) inkraft. Hierbei handelte es sich nicht um die jahrelang angekündigte und diskutierte echte Strukturreform des BAföG, wohl aber um weit reichende Änderungen innerhalb des bestehenden Systems des BAföG (seither müssen nur maximal 10.000 Euro des Darlehens zurückgezahlt werden, sogenanntes //Deckelungsprinzip//- auch bei den Rückzahlungsbedingungen.
  
-Erfreulich für die Betroffenen erhöhten sich die Freibeträge bei der Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung und dem Teilerlass wegen Kinderbetreuung so stark wie seit 16 Jahren nicht mehr. Zudem wurden eine Reihe sozialer Verbesserungen bei den Rückzahlungsbedingungen vorgenommen, womit auch einige langjährige Forderungen der BAFOEGINI (zum Teil sogar vollständig) erfüllt wurden (vgl. hierzu "Voll Darlehen!" Nr. 8 und 9).+Erfreulich für die Betroffenen erhöhten sich die Freibeträge bei der Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung und dem Teilerlass wegen Kinderbetreuung so stark wie seit 16 Jahren nicht mehr. Zudem wurden eine Reihe sozialer Verbesserungen bei den Rückzahlungsbedingungen vorgenommen, womit auch einige langjährige Forderungen der BAFOEGINI (zum Teil sogar vollständig) erfüllt wurden (vgl. hierzu [[archiv|"Voll Darlehen!"]] Nr. 8 und 9).
  
-In den Jahren 2002, 2008, 2010 und 2016 erfolgten Erhöhungen der Freistellungsgrenze und anderen Freibeträgen.+In den Jahren 2002, 2008, 2010 und 2016 erfolgten Erhöhungen der Freistellungsgrenzen.
  
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 Über Änderungen beim BAföG und den Freibeträgen sowie über konkrete Pläne der amtierenden Bundesregierung informieren wir in der jeweils aktuellen Ausgabe unserer Informationsschrift "Voll Darlehen!" (teilweise im [[Archiv]] einsehbar).</WRAP> Über Änderungen beim BAföG und den Freibeträgen sowie über konkrete Pläne der amtierenden Bundesregierung informieren wir in der jeweils aktuellen Ausgabe unserer Informationsschrift "Voll Darlehen!" (teilweise im [[Archiv]] einsehbar).</WRAP>
  
-Für 2019 ist mit dem 26. BAföG-Änderungsgesetz eine Anhebung der Freistellungsgrenze geplantallerdings auch die Erhöhung der monatlichen Rückzahlungsrate auf 130 EUR ab April 2020.+Im Herbst 2018 überraschte die Bundesregierung damit, dass sie mit einer BAföG-Novelle die Verschuldungsängste bei BAföG-Interessierten mindern wolle: „Wer den Darlehensanteil seines BAföG trotz nachweisbaren Bemühens aufgrund schlechter wirtschaftlicher Verhältnisse nicht binnen 20 Jahren tilgen kanndem wird die (Rest-)Schuld erlassen.“ So hieß es auf der Webseite des Bundesbildungsministeriums.
  
-Zudem sollen laut Bundesbildungsministerin Anja Karliczek den BAföG-EmpfängerInnen die "Verschuldungsängste" genommen werdenHierfür sieht der Gesetzentwurf eine neue Regelung vordanach wird die Restschuld erlassen, wenn eine DarlehensempfängerIn den Darlehensanteil ihres/seines BAföG binnen 20 Jahren trotz "nachweisbaren Bemühens" (das wäre uEdie Freistellungnicht tilgen kann.+Der Gesetzentwurf folgte im Frühjahr 2019 und blieb zunächst unklar, ob die neue Rege­lung auch für BAföG-Darlehen vor 2019 oder gar 2001 gelten solleErst knapp vor der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag (16. Mai 2019) wurde der neue [[https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__66a.html|§ 66a Absatz 7 Satz 1]] für sämtliche Darlehen der Vergangenheit (d.\ i. vor September 2019) verbindlich. Das 26. BAföG-Änderungsgesetz eröffnete (erstmals!) drei [[erlass|Erlassmöglichkeiten]]: den sog77-Raten-Erlass, den sogKooperationserlass (wenn das "Wahlrecht" zwischen September 2019 und Februar 2020 ausgeübt wurdeund den sog. Härtefallerlass, wenn der Kooperationserlass abgelehnt wurde.
  
-Gelten wird diese Bestimmung wohl nicht rückwirkend, also **eben nicht für Darlehen vor Sommer 2019** - so der heutige Stand. Das würde für BAföG-EmpfängerInnen seit 1983 bedeuten: Eine gesetzliche Regelung, wie mit den Darlehensrestschulden aus BAföG-Bezug verfahren wird, wenn der [[tilgungszeitraum|Tilgungszeitraum]] (von derzeit noch 30 Jahren) abgelaufen sein wirdsteht weiterhin aus. Das Gesetzgebungsverfahren ist jedoch noch in Arbeit. Auch deshalb haben wir eine {{ :pm_bafoegini_2019-05-06.pdf |öffentliche Mitteilung }} verbreitet.+Mitte Oktober 2019 versendete das Bundesverwaltungsamt Änderungsbescheide an tatsächlich **alle** DarlehensnehmerInnen, die auf die (neue) gesetzliche Mindestrate von 130 EUR pro Monat ab April 2020 hinwiesen. Bereits gewährte Freistellungen blieben auch nach Erhalt eines Ratenhöhenänderungsbescheides gültig. Jedoch erfolgte in diesen Schreiben (und auch nicht anderweitig) **keine //direkte// Information der Betroffenen** über die (neuen) [[erlass|Erlassoptionen]], die für //AltschuldnerInnen// nur durch Ausübung des Wahlrechtes zwischen September 2019 und Februar 2020 möglich waren.
  
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stand_und_ausblick.txt · Zuletzt geändert: 2023-12-26 10:34 von bafoegini

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