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stand_und_ausblick [2018-07-17 13:08] – Externe Bearbeitung 127.0.0.1stand_und_ausblick [2019-06-07 20:15] bafoegini
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 Erfreulich für die Betroffenen erhöhten sich die Freibeträge bei der Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung und dem Teilerlass wegen Kinderbetreuung so stark wie seit 16 Jahren nicht mehr. Zudem wurden eine Reihe sozialer Verbesserungen bei den Rückzahlungsbedingungen vorgenommen, womit auch einige langjährige Forderungen der BAFOEGINI (zum Teil sogar vollständig) erfüllt wurden (vgl. hierzu "Voll Darlehen!" Nr. 8 und 9). Erfreulich für die Betroffenen erhöhten sich die Freibeträge bei der Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung und dem Teilerlass wegen Kinderbetreuung so stark wie seit 16 Jahren nicht mehr. Zudem wurden eine Reihe sozialer Verbesserungen bei den Rückzahlungsbedingungen vorgenommen, womit auch einige langjährige Forderungen der BAFOEGINI (zum Teil sogar vollständig) erfüllt wurden (vgl. hierzu "Voll Darlehen!" Nr. 8 und 9).
  
-Über Änderungen beim BAföG und den Freibeträgen sowie über konkrete Pläne der amtierenden Bundesregierung informieren wir in der jeweils aktuellen Ausgabe unserer Informationsschrift "Voll Darlehen!" (teilweise im [[Archiv]] einsehbar).+In den Jahren 2002, 2008, 2010 und 2016 erfolgten Erhöhungen der Freistellungsgrenze und anderen Freibeträgen.
  
-<fs small>//Stand dieser (einzelnen) Seite: 01.04.2004//</fs>+<WRAP center round info 90%> 
 +Über Änderungen beim BAföG und den Freibeträgen sowie über konkrete Pläne der amtierenden Bundesregierung informieren wir in der jeweils aktuellen Ausgabe unserer Informationsschrift "Voll Darlehen!" (teilweise im [[Archiv]] einsehbar).</WRAP> 
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 +**Für 2019 ist mit dem 26. BAföG-Änderungsgesetz** eine Anhebung der Freistellungsgrenze geplant, allerdings auch die Erhöhung der monatlichen Rückzahlungsrate auf 130 EUR ab April 2020. 
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 +Zudem sollen laut Bundesbildungsministerin Anja Karliczek den BAföG-EmpfängerInnen die "Verschuldungsängste" genommen werden. Hierfür sieht der Gesetzentwurf eine neue Regelung vor: danach wird die Restschuld erlassen, wenn eine DarlehensempfängerIn den Darlehensanteil ihres/seines BAföG binnen 20 Jahren trotz "nachweisbaren Bemühens" (das wäre u. E. die Freistellung) nicht tilgen kann. 
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 +<del>Gelten wird diese Bestimmung wohl nicht rückwirkend, also **eben nicht für Darlehen vor 2019** - so der heutige Stand. Das würde für BAföG-EmpfängerInnen mit Volldarlehensbezug bedeuten: Eine gesetzliche Regelung, wie mit den Darlehensrestschulden aus BAföG-Bezug verfahren wird, wenn der [[tilgungszeitraum|Tilgungszeitraum]] (von derzeit noch 30 Jahren) abgelaufen sein wird, steht weiterhin aus. Das Gesetzgebungsverfahren ist jedoch noch in Arbeit.</del> Auch deshalb haben wir eine {{ :pm_bafoegini_2019-05-06.pdf |öffentliche Mitteilung }} verbreitet. 
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 +**//Aktualisierung in Arbeit!//** 
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 +<fs small>//Stand dieser (einzelnen) Seite: 06.05.2019//</fs>
  
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stand_und_ausblick.txt · Zuletzt geändert: 2023-12-26 10:34 von bafoegini

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