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schonbetraege

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 ⇒ Einkommen definiert sich über [[https://www.bafög.de/de/-21-einkommensbegriff-248.php|§ 21 BAföG]] in Verbindung mit der [[https://www.bafög.de/de/einkommensverordnung-206.php|BAföG-Einkommensverordnung]]! ⇒ Einkommen definiert sich über [[https://www.bafög.de/de/-21-einkommensbegriff-248.php|§ 21 BAföG]] in Verbindung mit der [[https://www.bafög.de/de/einkommensverordnung-206.php|BAföG-Einkommensverordnung]]!
  
-Der Schonbetrag für Kinder entfällt, wenn sie ein Studium beginnen, das nach BAföG gefördert werden //kann// (unabhängig davon, ob das Kind Leistungen nach dem BAföG erhält oder nicht). Das gilt auch für Ausbildungen oder berufliche Maßnahmen, die mit BAB nach § 59 SGB III gefördert werden //können// (BAB ist Berufsausbildungsbeihilfe, quasi ein "Azubi-BAföG").+Der Schonbetrag für Kinder entfällt, wenn sie ein Studium beginnen, das nach BAföG gefördert werden //kann// (unabhängig davon, ob das Kind Leistungen nach dem BAföG erhält oder nicht). Das gilt auch für Ausbildungen oder berufliche Maßnahmen, die mit BAB nach § 56 SGB III gefördert werden //können// (BAB ist Berufsausbildungsbeihilfe, quasi ein "Azubi-BAföG").
  
 Die Freistellungsgrenze erhöht sich außerdem //auf Antrag// bei **Menschen mit Behinderung** um den Betrag der behinderungsbedingten Aufwendungen nach § 33b des Einkommensteuergesetzes (EStG). Die Freistellungsgrenze erhöht sich außerdem //auf Antrag// bei **Menschen mit Behinderung** um den Betrag der behinderungsbedingten Aufwendungen nach § 33b des Einkommensteuergesetzes (EStG).
schonbetraege.txt · Zuletzt geändert: 2022-09-23 19:30 von bafoegini

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