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rueckzahlungsbeginn

3.1 Rückzahlungsbeginn

Die Rückzahlung des BAföG-Darlehens beginnt per Gesetz fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer des zuerst mit Darlehen geförderten Ausbildungsabschnittes - also auch unabhängig davon, ob du bereits einen Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid erhalten hast oder nicht (etwa weil dem BVA deine aktuelle Anschrift nicht bekannt ist)!

Ein gravierender Mangel des BAföG seit Umstellung auf Volldarlehen war, dass der rückzahlungsfreie Zeitraum nicht mehr mit dem Ende des Studiums begann, sondern mit dem Ende der Förderungshöchstdauer. Die Förderungshöchstdauer bezog sich jedoch auf eine Regelstudienzeit, die von vielen Studierenden nicht eingehalten werden konnte: So reichte die Studienzeit in der Regel weit in den rückzahlungsfreien Zeitraum von fünf Jahren hinein, der Rückzahlungsbeginn lag damit kurz nach oder gar kurz vor dem Ende des Studiums.

Die Problematik dieser Regelung war seit vielen Jahren bekannt, trotzdem wurde durch die 18. BAföG-Novelle ab Oktober 1996 die Förderungshöchstdauer bundeseinheitlich reduziert, ohne im Gegenzug bessere Studienbedingungen zu schaffen.

Stand dieser (einzelnen) Seite: 01.01.2003

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