rueckzahlung_und_steuern
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Überraschenderweise ist dieser Beschluss einigen Finanzämtern noch (!) unbekannt, sodass weiterhin versucht werden kann, die jährliche BAföG-Rückzahlung mit Bezug auf o.g. Aktenzeichen steuermindernd geltend zu machen. Einige MitstreiterInnen hatten in der Vergangenheit dabei das Glück, dass die geltend gemachten Zahlungen __ohne__ Vorbehalt anerkannt wurden. Im Fall der Anerkennung __unter Vorbehalt__ wird das Finanzamt natürlich die darauf entfallenden Steuern nachfordern. Jedoch ergibt sich bis dahin ggf. ein kleiner Zinsvorteil und dies stellt immerhin einen kleinen Achtungserfolg dar, oder? | Überraschenderweise ist dieser Beschluss einigen Finanzämtern noch (!) unbekannt, sodass weiterhin versucht werden kann, die jährliche BAföG-Rückzahlung mit Bezug auf o.g. Aktenzeichen steuermindernd geltend zu machen. Einige MitstreiterInnen hatten in der Vergangenheit dabei das Glück, dass die geltend gemachten Zahlungen __ohne__ Vorbehalt anerkannt wurden. Im Fall der Anerkennung __unter Vorbehalt__ wird das Finanzamt natürlich die darauf entfallenden Steuern nachfordern. Jedoch ergibt sich bis dahin ggf. ein kleiner Zinsvorteil und dies stellt immerhin einen kleinen Achtungserfolg dar, oder? |
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