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+ | > Studenten in der DDR kannten kaum finanzielle Sorgen. Studiengebühren gab es nicht, ein Stipendiensystem sorgte für das Auskommen. Mit der Stipendienverordnung von 1981 entfiel auch die Orientierung an der sozialen Herkunft und am Einkommen der Eltern. | ||
+ | > Das Grundstipendium betrug in der DDR 200 Mark im Monat. Wer mindestens drei Jahre Wehrdienst geleistet hatte, bekam 300 Mark. 280 Mark gab es für jene, die schon drei Jahre im Beruf gearbeitet hatten. Studenten mit Kindern erhielten für jedes Kind 50 Mark zusätzlich. Berlin-Studenten konnten sich über 15 Mark Aufschlag im Monat freuen. | ||
+ | > Zum Grundstipendium hinzu kamen ab dem zweiten Studienjahr Leistungsstipendien in Höhe von 60, 100 oder 150 Mark. In den Genuss kam nach Schätzungen in den 80er Jahren nicht ganz die Hälfte der Studenten. Einige wenige Elite-Studenten bezogen Sonderstipendien, | ||
+ | > Die meisten Studenten erhielten während des Studiums einen Internatsplatz, | ||
+ | > Das Sorglos-Studieren wurde vom Staat finanziert und wurde damit letztlich von den Beschäftigten in den Betrieben erarbeitet. Als Gegenleistung wurde von den Studenten erwartet, dass sie in den Sommersemesterferien im Rahmen des " | ||
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+ | //Quelle: ngo-online.de (abgerufen 10.08.2016)// | ||
links.txt · Zuletzt geändert: 2023-12-26 10:25 von bafoegini