kritik_und_ausblick
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Die Freistellungsgrenze ist zu niedrig angesetzt. Verbindlichkeiten, | Die Freistellungsgrenze ist zu niedrig angesetzt. Verbindlichkeiten, | ||
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- | Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages kam bereits in seiner Beschlussempfehlung vom 13.\ April 19**94** (BT Drucksache 12/7254) zu dem Schluss, "dass der sozialhilferechtliche Bedarf und der maßgebliche Freibetrag nach § 18a BAföG sich derartig annähern, dass eine Überprüfung der Freibetragsgrenzen angezeigt ist. [...] Insbesondere für Verheiratete, | + | Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages kam bereits in seiner Beschlussempfehlung vom 13. April 19**94** (BT Drucksache 12/7254) zu dem Schluss, "dass der sozialhilferechtliche Bedarf und der maßgebliche Freibetrag nach § 18a BAföG sich derartig annähern, dass eine Überprüfung der Freibetragsgrenzen angezeigt ist. [...] Insbesondere für Verheiratete, |
Es bleibt vorerst festzuhalten, | Es bleibt vorerst festzuhalten, | ||
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**Die folgenden zwei Absätze (in der Fassung bis Oktober 2004) sind durch unseren Flyer\\ {{ : | **Die folgenden zwei Absätze (in der Fassung bis Oktober 2004) sind durch unseren Flyer\\ {{ : |
kritik_und_ausblick.1531832411.txt.gz · Zuletzt geändert: 2022-02-23 10:51 (Externe Bearbeitung)