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insolvenz_fallbeispiele

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insolvenz_fallbeispiele [2020-03-03 21:35] – [Fallbeispiel 5: Arbeitsloser Jungakademiker wird per Verbraucherinsolvenz auch BaföG-schuldenfrei] bafoeginiinsolvenz_fallbeispiele [2020-03-03 21:35] bafoegini
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 Ein 27-jähriger Jungakademiker mit Abschluss in Kunstgeschichte fand keinen Job. Bei ihm hatten sich 15.000 Euro Bankschulden angehäuft. Als ALG II-Empfänger konnte er keine Raten mehr abzahlen. Zusätzlich waren noch über 20.000 Euro Bafög zurückzuzahlen. Der eingeschaltete Rechtsanwalt konnte den Banken und dem Bafög-Amt als Gläubiger im Vergleichsvorschlag nur den so genannten "Nullplan" anbieten. Der Nullplan-Vergleich bedeutet, dass an die Gläubiger keinerlei Raten bezahlt werden, so lange der Jungakademiker nicht mehr als 1.028,89 Euro monatlich als Nettoeinkommen (das pfändungsfreie Einkommen für Alleinstehende) erzielt und dass nach sechs Jahren alle Schulden erloschen sind. Ein 27-jähriger Jungakademiker mit Abschluss in Kunstgeschichte fand keinen Job. Bei ihm hatten sich 15.000 Euro Bankschulden angehäuft. Als ALG II-Empfänger konnte er keine Raten mehr abzahlen. Zusätzlich waren noch über 20.000 Euro Bafög zurückzuzahlen. Der eingeschaltete Rechtsanwalt konnte den Banken und dem Bafög-Amt als Gläubiger im Vergleichsvorschlag nur den so genannten "Nullplan" anbieten. Der Nullplan-Vergleich bedeutet, dass an die Gläubiger keinerlei Raten bezahlt werden, so lange der Jungakademiker nicht mehr als 1.028,89 Euro monatlich als Nettoeinkommen (das pfändungsfreie Einkommen für Alleinstehende) erzielt und dass nach sechs Jahren alle Schulden erloschen sind.
  
-Die Pfändungstabelle mit den aktuellen Pfändungsfreigrenzen finden Sie hier: [[https://www.akademie.de/wissen/pfaendungstabelle|Pfändungstabelle und Pfändungsfreigrenzen]].</a>+Die Pfändungstabelle mit den aktuellen Pfändungsfreigrenzen finden Sie hier: 
 +[[https://www.akademie.de/wissen/pfaendungstabelle|Pfändungstabelle und Pfändungsfreigrenzen]].
  
 Die Banken und das Bundesverwaltungsamt lehnten den Vergleich ab. Nach dem Scheitern des Vergleichs wurde das Verbraucherinsolvenzverfahren eingeleitet. Nach der Wohlverhaltensperiode von sechs Jahren ist der Jungakademiker schuldenfrei. Sogar seine Bafög-Schulden sind dann erloschen. Die Banken und das Bundesverwaltungsamt lehnten den Vergleich ab. Nach dem Scheitern des Vergleichs wurde das Verbraucherinsolvenzverfahren eingeleitet. Nach der Wohlverhaltensperiode von sechs Jahren ist der Jungakademiker schuldenfrei. Sogar seine Bafög-Schulden sind dann erloschen.
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